Medizinproduktesicherheit
Zur Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) ist in jeder Klinik ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit abzustellen.
Unsere Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt gemäß § 6 MPBetreibV in der Fassung vom 01.01.2017 in der BG Klinik Bad Reichenhall folgende Aufgaben für den Betreiber wahr:
- sie ist Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen,
- sie koordiniert interne Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
- sie koordiniert die Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.