Arbeitsplatz­begehung

Gemeinsame und umfassende Prüfung, ob und wie der Rehabilitand an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann.

Kann der Rehabilitand  weiter an seinem ursprünglichen Arbeitsplatz eingesetzt werden? Um das zu entscheiden, bieten wir die Möglichkeit, im Vorfeld oder während der beruflichen Wiedereingliederung eine gemeinsame Arbeitsplatzbegehung durchzuführen.

Anforderungen an den Arbeitsplatz

Dabei besichtigen wir mit dem Versicherten, einem Therapeuten und weiteren Verantwortlichen den Arbeitsplatz vor Ort. Dort erfassen wir die realen Bedingungen während eines Arbeitstages und können somit die aktuelle Leistungsfähigkeit des Rehabilitanden mit den konkreten Arbeitsplatzanforderungen vergleichen.

Auf diese Weise können wir rechtzeitig überprüfen,

  • ob der Versicherte ohne Einschränkungen an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann,
  • ob weitere Rehabilitationsmaßnahmen erforderlich sind,
  • was am Arbeitsplatz zukünftig verändert werden muss, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, oder
  • ob gegebenenfalls ein leidensgerechter Arbeitsplatz gesucht werden muss.

Ziel ist es, den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der persönlichen Belastbarkeit und Arbeitsfähigkeit zu gestalten. Dabei können auch Arbeitshilfsmittel oder Adaptionshilfen verwendet werden, mit denen sich Geräte am Arbeitsplatz wieder bedienen lassen

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