
Informationen zum Coronavirus
Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Patientinnen-/Patienten- und Besucherinnen-/Besucherinformationen, Hygieneregeln sowie Internetlinks in Zusammenhang Coronavirus (SARS-CoV-2).
Bitte beachten Sie vor jedem Klinikbesuch nachfolgende Regeln rund um die Corona-Pandemie. Diese werden den sich stetigen Vorgaben aus der Coronaschutz- und Testverordnung angepasst.
Für ambulante Patientinnen und Patienten
Wenn Sie als Patientin/Patient einenambulanten Sprechstundentermin oder eine ambulante Behandlung im BG Klinikum Duisburg wahrnehmen und nicht als Notfall umgehend versorgt werden müssen, benötigen Sie für den Zutritt gemäß der aktuell geltenden Regeln einen negativen Corona-Test, erhoben in einer zertifzierten Testeinrichtung (kein Selbsttest). Akzeptiert wird ein Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden, oder ein PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden. Der Testnachweis ist auch bei Vorliegen eines gültigen Impf- oder Genesenennachweises erforderlich. Als Patientin oder Patient unserer Klinik haben Sie den Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest. Eine Testung auf dem Klinikgelände ist nicht möglich. Eine Übersicht der aktuellen Teststellen bietet die Seite der Stadt Duisburg.
Ambulante Patientinnen und Patienten bis sechs Jahre benötigen nur dann einen Test-Nachweis, wenn sie eine Tageseinrichtung wie z.B. eine Kita besuchen. Schülerinnen und Schüler unterliegen generell der Testpflicht.
Die Booster-Impfung befreit nicht von einer Testpflicht. Auch Personen, die zweimal bzw. vollständig geimpft sind, und danach eine Corona-Infektion hatten (Nachweis mittels eines PCR-Tests), benötigen einen negativen Testnachweis.
Auf Begleitpersonen ist zu verzichten. Sollte eine Begleitperson in Ausnahmefällen unverzichtbar sein, gilt die oben aufgeführte Regelung ebenfalls für diese Personen. Allerdings erhalten diese Personen ein grünes Bändchen.
1. Bitte bringen Sie einen negativen Corona-Test mit, der nicht älter als 24 Stunden ist (Antigen-Schnelltest) oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Beides muss in einer autorisierten Einrichtung erhoben worden sein. Kein Selbsttest!
2. Die Einhaltung der Regeln wird an der Straßenpforte kontrolliert, gleichzeitig werden Sie hier entsprechend der aktuellen Vorgaben registriert und es findet eine Symptomabfrage statt. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, können Sie sich das entsprechende Formular (Gesundheitsfragebogen) herunterladen und ausgefüllt mitbringen (s.u.)
3. Mit Erfüllung der Vorgaben bekommen Sie dort ein blaues Bändchenmit Tagesstempel ausgehändigt, das bis zum Verlassen des Klinikgeländes jederzeit gut sichtbar mitgeführt werden muss.
4. Beachten Sie die Maskenpflicht
Das Tragen einer FFP2-Maske ist auf dem gesamten Klinikgelände und im Klinikgebäude zu jedem Zeitpunkt verpflichtend. Bitte denken Sie daran, eigenständig eine FFP-2-Maske mitzubringen. Gleichfalls sind die aktuellen Hygieneregeln zu beachten, insbesondere die regelmäßige Händedesinfektion und das Einhalten der Abstandsregeln zu anderen Personen.
Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf für die Patientinnen und Patienten sicherzustellen, bitten wir Sie herzlich, vorab unseren in mehreren Sprachen vorliegenden Gesundheitsbogen auszudrucken, sorgfältig auszufüllen und zu Ihrem Termin mit zu bringen.
Gesundheitsbogen - Deutsche Version
Gesundheitsbogen - Englische Version
Gesundheitsbogen - Türkische Version
Gesundheitsbogen - Russische Version
Gesundheitsbogen - Polnische Version
Gesundheitsbogen - Bulgarische Version
Gesundheitsbogen - Bosnische (serbo-kroatisch) Version
Für Besucherinnen und Besucher
Patientinnen und Patienten dürfen nach Absprache mit unserem Personal im unten beschriebenen Rahmen Besuche empfangen:
- Die Besuchszeiten sind bis auf Weiteres von Montag bis Freitag von 14:30 bis 18:30 Uhr und am Wochenende/an Feiertagen von 14:00 bis 18:00 Uhr.
- Es gilt für Normalstationen: je Tag maximal 1 Besucherin oder Besucher (ab 18 Jahre) pro 1 Patientin oder Patient.
- Besuche auf unseren Risikostationen (Querschnitt, Intensivstationen, septische Chirurgie) sind weiterhin nur nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Ärztin/dem zuständigen Arzt möglich. Bei vorliegender Besuchserlaubnis gilt die 3x1 Regelung: je Tag maximal 1 Besucherin oder Besucher (ab 18 Jahre) pro 1 Patientin oder Patient; Dauer: 1 Stunde. Bitte beachten Sie hier auch die gesonderten Testpflichten (s.u.).
- Patientinnen und Patienten, die sich aufgrund einer Covid-Infektion in Isolation befinden, dürfen keinen Besuch empfangen.
- In Ausnahmefällen sind bei besonderer sozialer Indikation auch Patientenbesuche von unter 18-Jährigen möglich. Dies setzt jedoch eine vorherige Absprache mit der zuständigen Chefärztin/dem zuständigen Chefarzt oder der zuständigen Oberärztin/dem zuständigen Oberarzt voraus.
Bitte beachten Sie: Patientinnen und Patienten im Krankenhaus sind besonders gefährdet, sodass zusätzliche Infektionen, wie zum Beispiel durch das Coronavirus, schwere Verläufe nehmen. Mit jedem Patientenbesuch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich Viren wie das Coronavirus auch hier im Krankenhaus verbreiten. Zum Schutz Ihrer Angehörigen sowie aller Patientinnen/Patienten und Beschäftigten bitten wir Sie daher zu prüfen, ob Ihr Patientenbesuch wirklich notwendig ist. Bitte reduzieren Sie Ihre Patientenbesuche auf ein Minimum oder sehen – insbesondere bei kurzen Krankenhausaufenthalten – ganz davon ab.
Voraussetzung für den Patientenbesuch auf den Normalstationen ist derzeit
- ein tagesaktueller, negativer Antigenschnelltest (Selbsttest) der Besucherinnen und Besucher. Die erfolgte Durchführung wird abgefragt, ebenso evtl. Symptome. Bei Symptomen kein Einlass. Bei begründeten Zweifeln kann die Durchführung eines von der Einrichtung zu stellenden Coronaselbsttests unter Aufsicht verlangt werden.
Voraussetzung für den Patientenbesuch auf den Risikostationen (Querschnitt, Intensivstationen, septische Chirurgie)
- ein tagesaktueller, zertifizierter negativer Antigenschnelltest eines autorisierten Testzentrums, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Eine Testung auf dem Klinikgelände ist nicht möglich. Eine Übersicht der aktuellen Teststellen bietet die Seite der Stadt Duisburg.
- Nach erfolgter Kontrolle des Test- Nachweises bekommt der Patientenbesuch an der Straßenpforte ein grünes Bändchen mit Tagesstempel, das bis zum Verlassen des Klinikgeländes jederzeit gut sichtbar mitgeführt werden muss.
- Die Booster-Impfung befreit nicht von einer Testpflicht. Auch Personen, die zweimal bzw. vollständig geimpft sind, und danach eine Corona-Infektion hatten (Nachweis mittels eines PCR-Tests), benötigen einen negativen Testnachweis.
Nach erfolgter Abfrage bekommt der Patientenbesuch an der Straßenpforte ein grünes Bändchen mit Tagesstempel, das bis zum Verlassen des Klinikgeländes jederzeit gut sichtbar mitgeführt werden muss.
Das Tragen einer FFP2-Maske ist auf dem gesamten Klinikgelände und im Klinikgebäude zu jedem Zeitpunkt verpflichtend. Bitte denken Sie daran, eigenständig eine FFP-2-Maske mitzubringen. Gleichfalls sind die aktuellen Hygieneregeln zu beachten, insbesondere die regelmäßige Händedesinfektion (Am Haupteingang ist eine Händedesinfektion durchzuführen und dann ohne Umwege die entsprechende Station aufzusuchen. Auch vor Betreten und nach Verlassen des Patientinnen-/Patientenzimmers ist jeweils eine Händedesinfektion verpflichtend) und das Einhalten der Abstandsregeln von 1,5 Metern zu anderen Personen zu jedem Zeitpunkt.
Verzichten Sie auf einen Patientenbesuch, wenn Sie z. B. unter erhöhter Temperatur, Husten, Halsschmerzen oder Durchfall leiden. Sollten Sie einer Risikogruppe (z. B. aufgrund Ihres hohen Alters oder einer Vorerkrankung) angehören, möchten wir Sie bitten, auch in Ihrem eigenen Interesse von einem Patientenbesuch abzusehen. Ausführlichere Informationen finden Sie unten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf sicherzustellen, bitten wir Sie herzlich, vorab unseren in mehreren Sprachen vorliegenden Gesundheitsbogen auszudrucken, sorgfältig auszufüllen und mit zu bringen.
Gesundheitsbogen - Deutsche Version
Gesundheitsbogen - Englische Version
Gesundheitsbogen - Türkische Version
Gesundheitsbogen - Russische Version
Gesundheitsbogen - Polnische Version
Gesundheitsbogen - Bulgarische Version
Gesundheitsbogen - Bosnische (serbo-kroatisch) Version
Externe Dienstleister / Handwerker
- Aktuell ist ein negativer Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist (Antigen-Schnelltest) oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist zum Betreten des Klinikgeländes erforderlich. Beides muss in einer autorisierten Einrichtung erhoben worden sein. Kein Selbsttest!
- Nach erfolgter Kontrolle des Test- Nachweises und nach Durchführung des Corona-Monitorings bekommt die Person an der Straßenpforte ein grünes Bändchen mit Tagesstempel, das bis zum Verlassen des Klinikgeländes jederzeit gut sichtbar mitgeführt werden muss.
Die Booster-Impfung befreit nicht von einer Testpflicht. Auch Personen, die zweimal bzw. vollständig geimpft sind, und danach eine Corona-Infektion hatten (Nachweis mittels eines PCR-Tests), benötigen einen negativen Testnachweis.
Das Tragen einer FFP2-Maske ist auf dem gesamten Klinikgelände und im Klinikgebäude zu jedem Zeitpunkt verpflichtend. Bitte denken Sie daran, eigenständig eine FFP-2-Maske mitzubringen. Gleichfalls sind die aktuellen Hygieneregeln zu beachten, insbesondere die regelmäßige Händedesinfektion (Am Haupteingang ist eine Händedesinfektion durchzuführen und dann ohne Umwege die entsprechende Station aufzusuchen. Auch vor Betreten und nach Verlassen des Patientinnen-/Patientenzimmers ist jeweils eine Händedesinfektion verpflichtend) und das Einhalten der Abstandsregeln von 1,5 Metern zu anderen Personen zu jedem Zeitpunkt.
Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf sicherzustellen, bitten wir Sie herzlich, vorab unseren in mehreren Sprachen vorliegenden Gesundheitsbogen auszudrucken, sorgfältig auszufüllen und mit zu bringen.
Gesundheitsbogen - Deutsche Version
Gesundheitsbogen - Englische Version
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Gesundheitsbogen - Bulgarische Version
Gesundheitsbogen - Bosnische (serbo-kroatisch) Version
Wir danken Ihnen für die Beachtung und Umsetzung dieser Regeln.
Allgemeine Informationen zur Corona-Pandemie
Sollten Sie den Verdacht haben, dass Sie sich mit dem neuartigen Coronavirus (Sars-CoV-2) angesteckt haben, fahren Sie bitte nicht in ein Krankenhaus oder in eine Arztpraxis. Wenden Sie sich stattdessen zuerst umgehend telefonisch an die Arztrufzentrale unter 116117. Dort erhalten Sie die notwendigen Informationen, wie Sie weiter vorgehen sollen.
Zum Schutz vor Corona werden nachfolgende Maßnahmen der persönlichen Hygiene empfohlen:
- Häufiges Händewaschen, Abstand halten zu Erkrankten
- Husten- und Nies-Etikette einhalten: Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand von anderen und drehen Sie sich weg, benutzen Sie ein Taschentuch oder halten die Armbeuge vor Mund und Nase
- Kurieren Sie sich zu Hause aus
- Verzichten Sie auf enge Körperkontakte
- Halten Sie sich, wenn möglich, allein oder in einem separaten Raum auf
- Benutzen Sie Essgeschirr oder Handtücher nicht mit anderen gemeinsam.
Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie auf den nachfolgenden Internetseiten
· Bundesministerium für Gesundheit
· Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
· Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Corona finden Sie u.a. unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html?nn=13490888
Informationen für Unternehmen sowie Informationen zu arbeitsrechtliche Fragenbietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).
Wichtiger Hinweis der BG Kliniken
Bitte beachten Sie, dass die BG Kliniken – und damit auch das BG Klinikum Duisburg – Krankenhäuser der chirurgischen Notfallversorgung sind. Wir führen keine primäre Untersuchung bei Verdacht auf Coronavirus (Sars-CoV-2) durch. Sollte bei Ihnen jedoch ein unfallbedingter medizinischer Notfall vorliegen, wenden Sie sich bitte an die Notaufnahme des BG Klinikums Duisburg.