
Informationen zum Coronavirus
Wir informieren über die Maßnahmen und Veränderungen in Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen des Coronavirus (SARS-CoV-2).
Aktuelle Informationen für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher
Durch die Entwicklung des Coronavirus (SARS-CoV-2) kommt es bei uns zu Einschränkungen in vielen Bereichen. Daher haben wir auf dieser Seite für Sie die wichtigsten Informationen zu Änderungen hinterlegt.
(Stand: 04.07.2022)
Bitte beachten Sie, dass in allen Gebäuden des Klinikums die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase gilt (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske). Alle Patientinnen und Patienten zur stationären Neuaufnahme sowie zugelassene Besucherinnen und Besucher müssen eine FFP2-Maske tragen.
Patientinnen und Patienten dürfen ab dem 10. Behandlungstag Besuch erhalten. Für den Besuch bitten wir, die folgenden Vorgaben zu beachten:
- Der Besuchstermin muss im Vorwege telefonisch oder per Mail mit der betreffenden Station/Bereich abgesprochen werden. Bei der Anmeldung Ihres Besuches erhalten Sie eine Terminzuweisung. Bitte wenden Sie sich dazu an das jeweilige Stationssekretariat. Eine Übersicht der Kontaktdaten steht Ihnen auf unserer Website zur Verfügung.
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erhalten keinen Zutritt zum Klinikgelände. Ausnahmegenehmigungen können durch den ärztlichen Dienst der Abteilung/des Bereichs erteilt werden.
- Beachten Sie bitte die Hinweise zur Testpflicht für alle Besucherinnen und Besucher (ungeachtet des Impf- oder Genesenenstatus)
- max. 2 Besucher pro Patient bis zu 2x wöchentlich (zeitgleich nur ein Besuch pro Zimmer)
- Zugelassene Besucherinnen und Besucher müssen bei Ihrem Besuch eine FFP2-Maske tragen. Diese muss eindeutig als FFP2 gekennzeichnet sein und ist von den Besucherinnen und Besuchern selber mitzubringen.
- Mindestabstände von 1,5 m sind nach Möglichkeit immer einzuhalten.
- Bitte begeben Sie sich nach dem Betreten des Klinikgeländes direkt auf die Station/in den Bereich und melden Sie sich vor dem Betreten des Zimmers beim Stationspersonal. Gerne weist Ihnen der Sicherheitsdienst den Weg. Vermeiden Sie auch danach den Kontakt zu anderen Personen.
Um Ihren Besuch bei einer Patientin oder einem Patienten anzumelden, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der betreffenden Station. Anmeldungen sind Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 - 11:00 Uhr möglich.
1A 040 7306 - 3497 2A 040 7306 - 3931 2B 040 7306 - 3939 2C/D 040 7306 - 3148 3A/B 040 7306 - 3952 4A/5A 040 7306 - 3973 4B 040 7306 - 3979 5B 040 7306 - 3966 5C/D 040 7306 - 3453 040 7306 - 3455 6A 040 7306 - 3995 6B 040 7306 - 3987 Brandverletzten-Station 040 7306 - 3907 Alle Besucherinnen und Besucher des Klinikums – ungeachtet, ob geimpft oder genesen – sind verpflichtet, vor dem Betreten des Geländes ein negatives COVID-Testergebnis vorzuweisen. Es gilt bei Antigen-Schnelltests eine Gültigkeit von 24 Std. und bei PCR-Tests von 48 Std.
Auf dem Gelände von Parkplatz Ost des Klinikums befindet sich ein öffentliches Testzentrum.
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag 06:30 bis 17:00 Uhr
Samstag/Sonntag 09:00 bis 16:30 Uhr
Hier geht's zur Terminbuchung.
PCR-Tests von stationär aufzunehmenden Patientinnen und Patienten erfolgen innerhalb des Klinikums.
Bitte beachten Sie: Corona-Schnelltests in öffentlichen Testzentren sind seit dem 01.07.2022 bundesweit nicht mehr kostenfrei. Eine Ausnahme gilt unter anderem für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern.
Um sich vor einem Besuch Ihrer Angehörigen im BG Klinikum Hamburg im öffentlichen Testzentrum auf dem Gelände des Parkplatz Ost kostenfrei testen zu lassen, laden Sie sich bitte vorab das Formular "Bestätigung zur Vorlage bei der Teststelle" herunter und bringen dies ausgefüllt zur Testung mit. Unter Vorlage der Bescheinigung im Testzentrum erfolgt der Schnelltest kostenfrei. Sollten Sie sich das Formular vorab nicht herunterladen können, erhalten Sie dieses in Ausnahmefällen beim Sicherheitspersonal an unserer Pforte.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Besuch auch weiterhin im Vorfeld angemeldet werden muss und für die Testung vorab die Buchung eines Termins im Testzentrum erforderlich ist.
Stationäre und ambulante Patientinnen und Patienten werden gebeten, rechtzeitig vor Ihrer Behandlung telefonisch Kontakt zum betreffenden Bereich des Klinikums aufzunehmen, sofernSie eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Akute respiratorische Symptome (Husten, Luftnot, Halsschmerzen, Fieber)
- Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall innerhalb der letzten 14 Tage
- Aufenthalt in einem ausgewiesenen Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet innerhalb der letzten 14 Tage
In diesem Falle erfolgt eine Behandlung nur im Notfall oder nach einer med. Indikationsstellung.
Wenn Sie stationär aufgenommen werden, zeigen Sie bitte Ihr Einbestellungsschreiben an der Pforte vor. Bitte tragen Sie zwingend eine FFP2-Maske. Patientinnen und Patienten müssen unabhängig ihres Impfstatus beim Betreten des Geländes ein negatives COVID-Testergebnis vorweisen. Es gilt bei Antigen-Schnelltests eine Gültigkeit von 24 Std. und bei PCR-Tests von 48 Std. In Ausnahmefällen kann zwischen 7.30 - 15.00 Uhr eine Testung auf Parkplatz West des Klinikums erfolgen. Um mögliche Wartezeiten zu vermeiden und Abläufe zu beschleunigen, empfehlen wir Ihnen jedoch hierfür ein externes Testzentrum zu nutzen.
Stationäre und ambulante Patientinnen und Patienten werden gebeten, rechtzeitig vor Ihrer Behandlung telefonisch Kontakt zum betreffenden Bereich des Klinikums aufzunehmen, sofernSie eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Akute respiratorische Symptome (Husten, Luftnot, Halsschmerzen, Fieber)
- Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall innerhalb der letzten 14 Tage
- Aufenthalt in einem ausgewiesenen Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet innerhalb der letzten 14 Tage
In diesem Falle erfolgt eine Behandlung nur im Notfall oder nach einer med. Indikationsstellung.
Ambulante Patientinnen und Patienten müssen unabhängig Ihres Impfstatus beim Betreten des Geländes ein negatives COVID-Testergebnis vorweisen. Es gilt bei Antigen-Schnelltests eine Gültigkeit von 24 Std. und bei PCR-Tests von 48 Std. In Ausnahmefällen kann zwischen 7.30 - 15.00 Uhr eine Testung auf Parkplatz West des Klinikums erfolgen. Um mögliche Wartezeiten zu vermeiden und Abläufe zu beschleunigen, empfehlen wir Ihnen jedoch hierfür ein externes Testzentrum zu nutzen.
Notfallpatientinnen und -patienten erhalten unmittelbaren Zugang zum Gelände. Nicht zwingend erforderliche Begleitpersonen erhalten leider keinen Zutritt.
Auskunft über aktuelle Regelungen an unseren weiteren Einrichtungen erhalten Sie über die jeweiligen Kontaktangaben.
- BG NRK
Kontakt für weitere Informationen:
Tel.: 048 63 494-02
Mail: info@bg-nrk.de
- iDerm
Kontakt für weitere Informationen (Hamburg):
Tel.: 040 7306-3261
Fax: 040 7306-3203
Mail:dermatologie@bgk-hamburg.de
Kontakt für weitere Informationen (Osnabrück):
Tel.: 0541 969-2357
Fax: 0541 969-2445
Mail: dermatologie@bgk-hamburg.de
- BGAOP
Kontakt für weitere Informationen:
Tel.: 040 8080688-0
Mail: bgaop@bgk-hamburg.de
- MVZ
Kontakt für weitere Informationen:
Tel.: 040 7802000-0
Fax: 040 7802000-88
Mail: mvz@bgk-hamburg.de
- BG NRK
Gehschule
Die Sprechstunde am Dienstag ohne Anmeldung in der Zeit von 8:30 bis 10:30 Uhr wird aktuell nicht mehr angeboten. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin über das Sekretariat der Gehschule unter Tel.: 040 7306-3395.Sie haben Fragen?
Kontakt:
Mail: unternehmenskommunikation@bgk-hamburg.de
Tel.: 040 7306-1348Wir werden schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
Richten Sie Ihren Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten einen persönlichen Gruß aus mit unseren Grußkarten. Alle Grüße werden ausgedruckt und unseren Patientinnen und Patienten persönlich an das Bett zugestellt.
Seit dem 16.03.2022 bis zum 31.12.2022 dürfen im BG Klinikum Hamburg generell nur noch Personen tätig bzw. eingesetzt werden, die gegen COVID-19 geimpft sind. Dies folgt aus der in § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelten sog. „Einrichtungsbezogenen Impfpflicht“.
Das bedeutet, dass sämtliche bei uns tätigen Personen - auch Externe - ihren Impfschutz lückenlos nachweisen müssen.
Diese gesetzliche Verpflichtung gilt auch für alle Beschäftigten, die in unserer Einrichtung bereits tätig sind und weiterhin eingesetzt werden und zwar auch dann, wenn diese keinen Kontakt zu Patienten haben.
Als entsprechende Nachweise gelten:
• gültiger Impfnachweis über die vollständige Impfung gegen COVID-19 (im Einzelnen: Daten der Impfungen, Impfstoff/(e), Anzahl der Impfungen)
und / oder
• gültiger Genesenennachweis
oder
• ein ärztliches Zeugnis darüber, dass die betreffende Person auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden kann.
Desweiteren gelten alle weiteren Regelungen, die derzeit in der aktuellen Besucherregelung aufgeführt werden.
Wir führen keine primäre Untersuchung bei Verdacht auf das Coronavirus durch.
Bitte beachten Sie, dass das BG Klinikum Hamburg ein Krankenhaus der chirurgischen Notfallversorgung ist. Wir führen keine primäre Untersuchung bei Verdacht auf das Coronavirus (Sars-CoV-2) durch. Sollte bei Ihnen ein medizinischer Notfall vorliegen, wenden Sie sich bitte an unsere Zentrale Notaufnahme.