BG Gutachten
Durch ein vom zuständigen UV-Träger beauftragtes Gutachten kann festgestellt werden, ob die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für eine Entschädigung gegeben sind.
Die Gutachter sollen in der Regel klären
- ob der Körperschaden des Versicherten auf den Unfall zurückzuführen ist
- ob die Krankheit durch die Berufstätigkeit verursacht wurde
- und wie hoch bei einem dauernden Körperschaden die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist.