Heilverfahrenskontrolle

Bei der Heilverfahrenssteuerung wird der Verlauf des Heilverfahrens eingeschätzt und das weitere Vorgehen geplant, nach Möglichkeit für die Zeitspanne bis zum Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit.

Eine Aufgabe, die ausschließlich erfahrene Ärztinnen und Ärzte des Bergmannstrost mit langjähriger Erfahrung im berufs­genossen­schaft­lichen Heilverfahren übernehmen. Damit stellen wir eine gleichbleibend hohe Qualität sicher.

Ziel ist es, der Berufsgenossenschaft über den aktuellen Stand des Heilverfahrens zu berichten, aber auch weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen einzuleiten bzw. entsprechende Empfehlungen zu geben. Der Unfallverletzte stellt sich zu diesem Zweck mit allen vorliegenden medizinischen Unterlagen bei uns vor.

Bei Bedarf führen wir ergänzende diagnostische Maßnahmen wie MRT- oder CT-Untersuchungen durch und beziehen gegebenenfalls andere Fachdisziplinen, zum Beispiel Arbeits-, Ergo- und Physiotherapeuten oder einen Psychologen, aber auch andere Fachärzte mit ein.