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Tarifverträge

Die BG Kliniken bieten eine attraktive Vergütung mit zusätzlicher betrieblicher Alters­versorgung, flexible Arbeits­zeiten und weitere Leistungen.

Unsere tarif­vertraglich geregelten Vergütungs­systeme bauen auf verschiedenen Entgelt­gruppen und -stufen auf. In diese werden die Beschäftigten der BG Kliniken entsprechend der von ihnen ausgeübten Tätigkeit stets fair eingruppiert. Für unsere Beschäftigten gilt regelmäßig je nach Berufsgruppe entweder der TV BG Kliniken (nicht­ärztliches Personal) oder der TV-Ärzte BG Kliniken (ärztliches Personal). Die BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH hat hingegen eigene Haus­tarif­verträge vereinbart.

Für unsere Auszubildenden gelten im Übrigen der TVA BG Kliniken Pflege, der TVA BG Kliniken BBiG sowie der TVA BG Kliniken Gesundheit. Dabei existieren neben den zuvor genannten Tarif­verträgen noch zahlreiche andere Tarif­verträge, die auf die Arbeits­verhältnisse der Beschäftigten der BG Kliniken angewendet werden.

Nachfolgend finden Sie einige Tarif­verträge der BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH und ihrer Tochter­unternehmen, die vor allem im Hinblick auf Ihre Vergütung oder Ihr Ausbildungs­entgelt für Sie von Interesse sein dürften.

Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte in den Einrichtungen der BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfall­versicherung gGmbH und deren Tochter­gesellschaften

Tarifvertrag für die BG Kliniken und Unfall­behandlungs­stellen / Ambulanzen der Träger der gesetzlichen Unfall­versicherung

Tarifvertrag über die Gewährung von Zulagen

Tarifvertrag zur Stärkung des Pflegepersonals sowie des pflegerischen Funktionsdienstes

BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin

Hier finden Sie die Haustarifverträge des BG Klinikums Unfallkrankenhaus Berlin.