Das Fax-Verfahren dient dazu, dem Sachbearbeiter schnell eine richtungsgebende Expertenmeinung über den aktuellen Stand des Heilverfahrens bei besonderen Verletzungen zu geben.

Der Sachbearbeiter bekommt im Regelfall innerhalb von 24 Stunden eine Rückäußerung. Die maßgeblichen medizinischen Unterlagen (insbesondere D-Bericht (F1000)) sollten beigefügt werden.