Heilverfahrenskontrolle / Fachchirurgische Stellungnahmen

Eine der Hauptaufgaben der UBS sind Heilverfahrenskontrollen, etwa im Rahmen des Reha-Managements, zur Einholung einer Zweitmeinung, bei verzögertem Heilverlauf oder Komplikationen. Ziel der Heilverfahrenskontrolle ist die Steuerung des Heilverfahrens durch die Planung des medizinischen und rehabilitativen Vorgehens, um eine möglichst schnelle und umfassende berufliche Reintegration des Versicherten zu erreichen.

Bei der Heilverfahrenskontrolle erfolgt eine ausführliche Anamnese-Erhebung durch einen UBS-Arzt (Facharzt für Chirurgie/Unfallchirurgie oder Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie) auf der Grundlage der in Kopie vorliegenden Unterlagen wie etwa der berufsgenossenschaftlichen Akte oder Dokumentation des behandelnden D-Arztes. Er befragt den Versicherten, untersucht ihn eingehend und wertet vorhandenes Bildmaterial aus, sorgt für eine aktuelle radiologische Diagnostik (Röntgen oder Ultraschall) und erstellt einen ausführlichen ärztlichen Bericht (fachchirurgische Stellungnahme). 

Abhängig von der Verletzung und dem Befund ist jederzeit die Vorstellung in einer Spezialsprechstunde der UBS möglich. Die enge organisatorische Anbindung der UBS an das BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin (ukb) ermöglicht zeitnah eine komplexe weiterführende Diagnostik (z.B. MRT, CT, neurologische Vorstellung, elektrophysiologische Untersuchung). Die dort gefertigten digitalen Aufnahmen können dann in der UBS betrachtet und bewertet werden. Falls eine stationäre Aufnahme aufgrund einer Operation oder spezieller physiotherapeutischer Anforderungen im ukb nötig werden sollte, kann das direkt durch das ärztliche Team der UBS organisiert werden.

Terminvergabe Heilverfahrenskontrolle (Frau Geiger)

030/857714-13E-Mail