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Ärztinnen und Ärzte

­Wir unterstützen Sie bei der Betreuung Ihrer Patientinnen und Patienten.

Die berufsbezogene Diagnostik kann zu Lasten des Unfallversicherungsträgers zu den kürzlich angehobenen Sätzen der UV-GOÄ liquidiert werden. Nach Erteilung des Behandlungsauftrages durch den Unfallversicherungsträger können umfangreiche therapeutische Maßnahmen in Gang gebracht werden. Für die Patienten können Verordnungen, die nicht an die Restriktion der GKV gebunden sind, ausgestellt werden (BG-Rezepte). Hierzu gehört auch die Verordnung einer Basistherapie.

Nach dem Stufenverfahren Haut, auf das sich die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung festgelegt hat, soll bei jeder berufsbedingten Hauterkrankung dem Patienten als erstes ein ambulantes Heilverfahren beim Dermatologen ermöglicht werden. Darüber hinaus soll den Patienten ein ambulantes Hautschutzseminar angeboten werden.

Weitere Maßnahmen sind, in Abhängigkeit von der Schwere, die integrierte Versorgung im Sinne des modifizierten stationären Heilverfahrens zu veranlassen.

  • ambulantes Hautschutzseminar
  • ambulante Vorstellung in unserer berufsdermatologischen Sprechstunde
  • Teilnahme an einem modifizierten stationären Heilverfahren

Was tun bei Verdacht auf Berufsdermatosen?

Unfallversicherungsträger einschalten: Hautarztbericht (Formular 6050) erstatten und um Behandlungsauftrag bitten.

Wichtig!

Alle von uns angebotenen Maßnahmen verstehen sich im Rahmen der integrierten Versorgung, d. h., dass die durch uns empfohlenen bzw. initiierten Maßnahmen mit der ambulanten Betreuung am Heimatort durch den Hautarzt bzw. Betriebsarzt verzahnt werden. Praktisch bedeutet dies z.B., dass nach Beendigung eines stationären Heilverfahrens in unserem Hause sich in der Regel ein ambulantes Heilverfahren zu Lasten des Unfallversicherungsträgers beim niedergelassenen Hautarzt am Heimatort anschließen wird.