Bitte kommen Sie auch weiterhin ohne Begleitpersonen zu uns.

Eine Begleitung ist nur in besonderen Ausnahmesituationen möglich, zum Beispiel bei Verständigungsproblemen, bei der Begleitung eines erkrankten Kindes oder eines Menschen, der aufgrund seines Krankheitszustandes einer Betreuung bedarf, also nur bei berechtigtem Interesse.