Asbestose-Rehabilitation

Wenn die Lungenerkrankung Asbestose als Berufskrankheit anerkannt ist (BK 4103) und die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) einen Wert von 20 bis maximal 30 Prozent nicht übersteigt, kann die Asbestose-Rehabilitation angezeigt sein. Sie orientiert sich konzeptionell und inhaltlich an den Rahmenempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), ist biopsychosozial und interdisziplinär ausgerichtet und zeichnet sich insbesondere durch die Einbindung von wirksamen Nachsorgeprogrammen über einen Zeitraum von mehreren Jahren aus. 

Ziel der Asbestose-Rehabilitation ist eine Verbesserung der funktionalen Gesundheit im Sinne der körperlichen und mentalen Fähigkeiten des Patienten. Damit sollen die körperliche Leistungsfähigkeit gesteigert, Funktionseinschränkungen bei Alltagsaktivitäten verringert und damit eine Steigerung der Lebensqualität erreicht werden. Bei der Planung der Reha-Maßnahme werden die individuellen Gegebenheiten sowie das persönliche Umfeld des Patienten konsequent mit einbezogen.

Einer dreiwöchigen Aufbauphase mit Hotelunterbringung und einer täglichen Therapiezeit von sechs Stunden schließt sich eine dreimonatige Stabilisierungsphase mit einer Therapiehäufigkeit von drei bis vier Stunden einmal wöchentlich in Bremen oder auch wohnortnah an. Damit die erreichten Ergebnisse im Alltag erhalten werden können, werden die Patienten beim Übergang in wohnortnahe Sportvereine oder Gesundheitszentren weiter betreut. Dort wird die auf die Grunderkrankung zugeschnittene Sport- und Bewegungstherapie ein- bis zweimal pro Woche weitergeführt – im günstigsten Fall lebensbegleitend (Erhaltungsphase).

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