Hilfsmittelversorgung
Hilfsmittel sind sächliche Mittel oder technische Produkte, die den Erfolg einer Krankenhausbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen, eine bestehende Behinderung ausgleichen oder einer drohenden (Berufs-)Erkrankung, einschließlich deren Verschlimmerung, entgegenwirken. Beispiele hierfür sind u.a. Absauggeräte, Adaptions- und Applikationshilfen, künstliche Körperersatzstücke, Orthesen / Schienen, Prothesen, Perücken (Frau), Stützapparate, orthopädisches Schuhwerk, Stockstützen und andere Gehhilfen, Rollstühle, Hilfsmittel gegen Dekubitus, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie oder Lagerungshilfen.
Die Unfallversicherungsträger sollen Versicherte nach einem Arbeits- oder Wegeunfall mit allen geeigneten Mitteln und möglichst frühzeitig rehabilitieren. Sie steuern das Heilverfahren und wählen auch die Hilfsmittelerbringer aus. Nach der UV-Hilfsmittelrichtlinie ist den Wünschen des Versicherten zu entsprechen, es sei denn, dass der Wunsch nicht geeignet ist, die Rehabilitations- oder Teilhabeziele zu erreichen oder die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht beachtet werden.
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