Stationäre Reha-Abklärung (SRA)
Die Stationäre Reha-Abklärung (SRA) ist ein interdisziplinäres Abklärungsverfahren, das in den BG Kliniken bei Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung mit Störungen im Heilverlauf angewendet wird. Ziel der Maßnahme ist die Klärung des Behandlungsbedarfs der versicherten Person.
Die SRA dient der gezielten interdisziplinären und multiprofessionellen Diagnostik: Wenn Heilungsfortschritte in laufenden Behandlungen ausbleiben oder verzögert sind, wird die SRA zur weiteren Heilverfahrensplanung unter Berücksichtigung der notwendigen Fachdisziplinen und der Großgerätediagnostik durchgeführt. Die durch die SRA gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen dem UV-Träger eine genauere Einschätzung des Behandlungsbedarfs und fließen in die weitere Planung des Heilverfahrens mit dem Reha-Management ein.
Die SRA ist ein Angebot, das ausschließlich an BG Kliniken zum Einsatz kommt. Die Einbindung von Experten unterschiedlicher Fachgebiete bildet die Grundlage für eine sektorenübergreifende Therapieempfehlung, die gerade bei mehrfach verletzten Patienten der gesetzlichen Unfallversicherung ein optimales Angebot darstellt, um langwierige Diagnosefindungen zu ersetzen. Der Zeitumfang für eine SRA liegt zwischen drei und fünf Tagen.
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