Tarifeinigung: BG Kliniken stärken Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ihrer Ärzteschaft

In der fünften Tarif­verhandlungs­runde haben sich die Kliniken der gesetzlichen Unfall­versicherung (BG Kliniken) und die Gewerkschaft Marburger Bund am frühen Morgen des 19.02.2020 auf die nachfolgend genannten Eckpunkte geeinigt. Neben Gehalts­erhöhungen stehen dabei insbesondere weitreichende innovative Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben im Fokus.

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21.02.2020 BG Kliniken

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Eike Jeske

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Die Tarifeinigung zwischen den BG Kliniken und dem Marburger Bund umfasst zunächst eine lineare Steigerung der Ärzte­gehälter in drei Schritten von insgesamt 6,64 Prozent (tarifliche Abschluss­rate), und zwar rückwirkend zum 1. Oktober 2019, zum 1. Oktober 2020 und zum 1. Oktober 2021 mit einer Gesamt­laufzeit von 33 Monaten bis zum 30. Juni 2022.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben stärken die BG Kliniken vor allem durch zusätzliche tarifvertragliche Regelungen zu Wochenend- und Bereitschafts­diensten sowie Dienst­planungen.

Sowohl das Dienst­­wochenende (Freitag 20:00 Uhr bis Montag 05:30 Uhr) als auch die Frequenz der Wochenend­dienste (regelhaft maximal zwei pro Kalendermonat) wurden neu definiert. 

Weiterhin können auch bei der Berechnung der Bereitschafts­dienst­zeiten positive Signale in die Richtung der Ärzteschaft gesendet werden. Durch die neue Berechnung der Bereitschafts­dienst­zeiten wird es von nun an für die arbeits­zeit­rechtliche Ruhezeit keinen Zeitabzug mehr für den Folgetag geben.

Darüber hinaus ist auch der Zeitpunkt der verbindlichen Dienst­planung geregelt worden. Nunmehr muss die Aufstellung des Dienstplanes mit mindestens einem Monat Vorlauf erfolgen, um die persönliche Planungs­sicherheit für die Ärzteschaft steigern und den Bedürfnissen der Beschäftigten besser gerecht werden zu können.

Überdies zeigten die geführten Gespräche, dass zwischen den Verhandlungs­partnern Konsens darüber besteht, das bereits innerhalb der BG Kliniken bestehende hohe Niveau der Dokumentation der Arbeits­zeiten der Ärztinnen und Ärzte weiter anzuheben. In diesem Zusammenhang haben die Verhandlungs­­partner vereinbart, die Verpflichtung zur elektronischen Zeiterfassung für ihre Ärzteschaft tarif­vertraglich fest­zuschreiben.

Ingo Thon, Geschäftsführer Personal und Verhandlungs­führer der BG Kliniken: „Wir sind zufrieden mit den getroffenen Vereinbarungen und betonen, dass die Verhandlungen das stetig wachsende Interesse der ärztlichen Beschäftigten an einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Beruf und Privatleben widerspiegeln. Wir können unserem ärztlichen Personal im Rahmen der erzielten Tarifeinigung weiterhin attraktive Arbeits­bedingungen bieten und haben durch die Neuregelungen zusätzlich weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht, um private und berufliche Interessen in Einklang zu bringen.“