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Für den Geldbeutel

Ihr Einsatz verdient mehr als nur ein gutes Gehalt. Freuen Sie sich auf tarifliche Bezahlung, Sonderzahlungen und eine starke Vorsorge für die Zukunft.
 

  • Vergütung nach Tarifvertrag

    In den BG Kliniken werden Sie nach dem TV BG Kliniken (nichtärztliches Personal) oder dem TV-Ärzte BG Kliniken (ärztliches Personal) vergütet.

    Unsere tarifvertraglich geregelten Vergütungssysteme bauen auf verschiedenen Entgeltgruppen und -stufen auf, in die Beschäftigte entsprechend der von ihnen ausgeübten Tätigkeit und Erfahrung eingruppiert werden.

  • Tarifliche Sonderzahlungen und Zulagen

    Zusätzlich zum Grundgehalt erhalten unsere Mitarbeitenden tariflich geregelte Zulagen und Sonderzahlungen. Diese variieren je nach Berufsgruppe und Einsatzbereich. Ein Überblick über mögliche Leistungen finden Sie hier

    • Jahressonderzahlung

    •  Monatliche Schicht- bzw. Wechselschichtzulagen

    • Zuschläge für Nachtarbeit sowie für Sonn- und Feiertagsarbeit

    • Funktions- und Pflegezulagen

    • Zulage für Ruf- und Bereitschaftsdienst

    • Flexibilitätszulage

  • Weitere Bonuszahlungen

    • Betriebliches Vorschlagswesen: Unser betriebliches Vorschlagswesen fördert innovative Ideen und belohnt diese mit einer Prämie.

    • Mitarbeitende werben Mitarbeitende: Weitersagen lohnt sich! Bei diesem Prämienprogramm erhalten unsere Mitarbeitende für das erfolgreiche Anwerben neuer Mitarbeitenden eine Prämie in Höhe von 1.000€. Mehr Informationen unter: Mitarbeiter werben Mitarbeiter | BG Unfallklinik Murnau

    • Vermögenwirksame Leistungen: Bei der Nutzung Vermögenswirksamer Leistungen unterstützen wir Sie mit einem monatlichen Zuschuss.

  • Altersvorsorge

    Wir denken heute schon an morgen durch unsere betriebliche Altersvorsorge bei der VBL. Die Beitragszahlung erfolgt direkt aus dem Bruttogehalt und als Arbeitgeber beteiligen wir uns an dieser Zusatzleistung monatlich.

    Für eine noch bessere Altersversorgung bieten wir die Möglichkeit der Entgeltumwandlung bei der „Alten Leipziger“ an.  Der Aufbau eine Zusatzrente wird durch den Arbeitgeber mit bis zu 20% bezuschusst.