Kosten und Wahlleistungen

Kostenregelung

Für die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und der BG Unfallklinik Murnau gelten die Aufnahmebedingungen und der Kostentarif der Klinik. Wenn Sie möchten, können Sie die Allgemeinen Vertragsbestimmungen herunterladen oder im Aufnahmebüro einsehen.

Was zahlt die Krankenkasse?

Zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Krankenkassenverbände und der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Murnau wurde ein Versorgungsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Die Klinik ist für die Indikationen Querschnittlähmungen/Rückenmarkverletzungen, Schwerbrandverletzungen, Neurochirurgie, Unfallchirurgie (Notfallbehandlung, spezielle Unfallchirurgie für Wiederherstellende Folgeeingriffe, Septische Chirurgie und Handchirurgie), Neurologie (Notfallversorgung), Urologie (Neuro-Urologie und Notfall in der Urologie) und Sonstige Notfallbehandlung (Chirurgische und Internistische Notfälle) zugelassen.

Falls die Kosten für die Behandlung in der BGU Murnau von Ihrer gesetzlichen Kranken- oder Ersatzkasse zu tragen sind, bitten wir Sie, das im Vorfeld mit der stationären Patientenabrechnung (Tel. 0 88 41/48-26 61/26 67) abzuklären. Im Falle der Notaufnahme hilft die Klinik Ihnen dabei, eine Kostenübernahmeerklärung zu bekommen.

Die ambulante Behandlung (außer Notfallbehandlung und ambulantes Operieren) ist nicht Gegenstand des Versorgungsvertrages. Bei einer anstehenden ambulanten Behandlung wenden Sie sich bitte im Vorfeld an die ambulante Abrechnungsstelle der Klinikverwaltung (Tel.: 0 88 41/48-20 26) um die Kostenübernahme abzuklären.

Wahlleistungen: Honorarfragen vorher klären

Wenn Sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen wollen, sagen Sie uns das bitte gleich bei der Aufnahme, da hier andere Verträge gelten. Einzelheiten dazu finden Sie in einem gesonderten Informationsblatt, das wir Ihnen bei Ihrer Aufnahme aushändigen. Es ist am besten, sich vorher mit dem behandelnden Arzt zu besprechen. Wenn Sie sich privat behandeln lassen, werden die Leistungen zusätzlich gesondert abgerechnet. Wichtig: Bitte klären Sie im Vorfeld Ihren Versicherungsumfang mit der Privatversicherung ab.