Begleit- und Besuchs­dienst

Wenn Sie sich Besuch wünschen, sagen Sie es dem Pflegepersonal. Sie werden dann von Menschen besucht, die das ehrenamtlich gern tun und auch schon mal eine kleine Besorgung für Sie erledigen. Übrigens ist der Schutz Ihrer Privatsphäre im Krankenhaus dadurch nicht gefährdet, denn die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenbesuchsdienstes unterliegen, wie alle Mitarbeiter der Klinik, hinsichtlich der Ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen persönlichen Angelegenheiten der Schweigepflicht.

Inzwischen hat der Besuchsdienst ca. 40 Mitglieder, die u. a. 18 Stationen betreuen. Das Tätigkeitsfeld der Mitglieder beinhaltet primär das Gespräch mit den Patienten. Aber auch Besorgungen, vorlesen, gemeinsame Gesellschaftsspiele, Ausfahrten mit dem Rollstuhl, Begleitung in die Cafeteria etc. gehören zum Aufgabenbereich.