Heilverfahrenssteuerung und -kontrolle

Bei der Heilverfahrenssteuerung wird der Verlauf des Heilverfahrens eingeschätzt und das weitere Vorgehen geplant, nach Möglichkeit für die Zeitspanne bis zum Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit.

Dabei werden die Unfallversicherungsträger durch Unfallchirurgen mit langjähriger Erfahrung im Berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren unterstützt. Ziel ist es, dem Unfallversicherungsträger über den aktuellen Stand des Heilverfahrens zu berichten, aber auch Empfehlungen für die Einleitung weiterer diagnostischer oder therapeutischer Maßnahmen zu geben.

Der Unfallverletzte stellt sich zu diesem Zweck mit allen vorliegenden medizinischen Unterlagen bei uns vor. Bei Bedarf führen wir ergänzende diagnostische Maßnahmen (MRT- oder CT-Untersuchungen) durch und beziehen andere Fachdisziplinen, zum Beispiel Arbeits-, Ergo- und Physiotherapeuten oder einen Psychologen, aber auch andere Fachärzte, mit ein.