Visual Klinisches Ethikkomitee

Unser Klinisches Ethikkomitee

Das Klinische Ethikkomitee versteht sich als Forum für die Auseinandersetzung mit schwierigen ethischen Fragen des klinischen Alltags. Zentrale Aufgabe ist die Beratung in ethischen Konfliktfällen.

Das Komitee soll dazu beitragen, das Selbstbestimmungsrecht unserer Patientinnen und Patienten zu achten. Es sorgt dafür, dass Vertrauen, Respekt, Rücksicht und Mitgefühl als gelebte Werte die Entscheidungen und den Umgang im Krankenhaus prägen. Die Mitglieder gehören unterschiedlichen Berufsgruppen an, bspw. Pflege, Ärztlicher Dienst, Seelsorge, Rechtsabteilung etc. 

Nach einem festgelegten Verfahren können ethische Fallbesprechungen durchgeführt werden. So erhalten Patientinnen und Patienten sowie Angehörige und andere nahestehende Personen die Gewissheit, dass ethische Fragen von verschiedenen Seiten angemessen beleuchtet und beantwortet werden.

Ethische Fallbesprechung beantragen

Eine ethische Fallbesprechung können Sie im BG Klinikum Duisburg auf drei Wegen beantragen:

1. Persönlicher Kontakt: 

Wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an ein Mitglied des Ethik-Komitees. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie unten auf dieser Seite.

2. Formeller Antrag: 

Füllen Sie das Formular „Antrag auf Ethische Fallbesprechung“ aus und senden Sie dieses per E-Mail an ethikkomitee[at]bg-klinikum-duisburg.de.

3. Formlose Anfrage: 

Schreiben Sie uns formlos an ethikkomitee[at]bg-klinikum-duisburg.de – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Die Arbeitsgruppe Ethik, ein Zusammenschluss von Vertreterinnen und Vertretern der Klinischen Ethikkomitees aller BG Kliniken, hat sich mit verschiedenen Grundsatzfragen beschäftigt. Diese Dokumente finden Sie im Folgenden.

Informationen zum Download

  • Ethische Leitlinie Patientenversorgung nach SGB VII und SGB V

    In den BG Kliniken werden sowohl Patientinnen und Patienten des SGB VII (gesetzliche Unfallversicherung) als auch des SGB V (gesetzliche Krankenversicherung) versorgt. Hintergrund und Unterschiede werden in der Leitlinie beleuchtet.

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  • Flyer Informationen zu Patientenverfügungen, Betreuungs- und Vorsorgevollmacht

    Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder zunehmendes Alter in eine Situation geraten, in der er oder sie nicht mehr in der Lage ist, selbstständig Wünsche zu äußern oder Entscheidungen zu treffen. Mit einer Patienten­verfügung, verbunden mit einer Vorsorge­vollmacht und/oder einer Betreuungs­verfügung, lassen sich für diesen Fall Vorsorge­regelungen treffen.

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  • Ethische Leitlinie Freiheitsentziehende Maßnahmen

    Freiheits­entziehende Maßnahmen stellen einen deutlichen Eingriff in die Selbstbestimmung des Menschen dar. Die Leitlinie gibt Hilfestellung für Mitarbeitende, und Erläuterung für Patientinnen und Patienten, Angehörige und andere nahestehende Personen.

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  • Ethische Leitlinie Corona-Triage

    Anlässlich der Corona-Pandemie wurde eine Leitlinie zur Notwendigkeit und zu den Grenzen von Priorisierungs­entscheidungen bzgl. der intensiv­medizinischen Behandlung bei begrenzt verfügbaren Mitteln entwickelt. 

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Ihre Ansprechpersonen

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    Dr. med.

    Carsten Hermann

    Vorsitzender Klinisches Ethikkomitee

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    Daniela Schnorbus

    Stellv. Vorsitzende Klinisches Ethikkomitee

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    Dr. med.

    Burkhard Heitmann

    Klinisches Ethikkomitee

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    Dr. med.

    Stefan Hobrecker

    Klinisches Ethikkomitee

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    Dipl.-Psych. Dr. rer. nat.

    Petra Kriependorf

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    Birgit Schulze

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    Anne Katrin Szuszies

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    Mechthild Ullrich

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    Dr. med.

    Anike Wissink

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    Janusz Zablocki

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