Angeborene Fehlbildungen
Sowohl vergleichsweise einfache Fehlbildungen der Extremitäten wie zusammengewachsene Finger oder Zehen als auch komplexe Zustände wie das komplette Fehlen einer Hand oder Entwicklungsstörungen und Fehlwuchs großer Röhrenknochen können durch die Expertise von Plastischen Chirurgen und Handchirurgen behandelt werden. Auch Fehlbildungen im Gesichts- und Rumpfbereich, die mitunter zu erheblichen Funktionseinschränkungen oder Entstellungen führen, können mittels modernster Operationsverfahren schonend behandelt werden.
Neben der sorgfältigen, individuellen Planung des jeweiligen Eingriffs gilt es vor allem die Wahl des richtigen Zeitpunktes zu beachten. So gibt es Fehlbildungen, die sehr früh behandelt werden müssen, um eine möglichst normale Entwicklung des Kindes zu gewährleisten. Andere Fehlbildungen werden erst im fortgeschrittenen Alter korrigiert, um die körpereigenen Kompensationsmechanismen zu fördern und um im Falle eines formverbessernden ästhetischen Eingriffes eine informierte Entscheidung der Patienten zu ermöglichen.
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