Psychiatrisch-psychologischer Konsiliardienst
Beratung von Ärzten untereinander: Der psychiatrisch-psychologische Konsiliardienst wird immer dann zurate gezogen, wenn ein Spezialist für die Stellung der richtigen Diagnose und Einleitung der geeigneten Therapie benötigt wird. Besonders bei psychosomatischen Symptomen und Erkrankungen kann dies sinnvoll sein.
Der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie untersucht den Patienten und fasst den Befund und seine Empfehlung in einem Bericht zusammen. Er agiert damit als Konsiliar (vom lateinischen Wort „consiliarius“: Ratgeber).
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