„Freiheits­entziehende Maßnahmen im Krankenhaus – Konsequenzen, Alternativen und Best Practice“

Fünftes Ethik-Symposium der BG Kliniken diskutiert Möglichkeiten und Grenzen

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23.02.2024 BG Kliniken

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Eike Jeske

Bereichsleiter Unternehmens­kommunikation und Marketing
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Am 22.02.2024 fand das 5. Ethik-Symposium der BG Kliniken als Online-Veranstaltung statt. Das Symposium befasste sich in diesem Jahr mit „Freiheitsentziehende Maßnahmen im Krankenhaus – Konsequenzen, Alternativen und Best Practice“. Über 140 Anmeldungen aus allen Berufsgruppen der BG Kliniken, Haupt- und Ehrenamt der Unfallversicherungsträger sowie einiger Externer wurden gezählt.

In seiner Eröffnungsrede hob Prof. Dr. Axel Ekkernkamp, Geschäftsführer Medizin der BG Kliniken, den hohen Stellenwert ethischer Fragestellungen in der Patientenversorgung hervor. Er betonte, die Arbeit der AG Ethik sei aus Sicht der Konzerngeschäftsführung außerordentlich wichtig für die Unternehmensgruppe. Insbesondere das Ethik-Symposium wäre Ausdruck des Selbstverständnisses der BG Kliniken. Das Format ermögliche einen elementaren interdisziplinären Austausch auf Augenhöhe zu bedeutsamen ethischen Themen in der Klinikwelt. Die AG Ethik leiste außerdem einen wichtigen Beitrag durch die Erstellung von ethischen Leitlinien, die als Hilfestellung für Mitarbeitende, aber auch als Erläuterung für Patientinnen und Patienten sowie Angehörige dienen sollen.

Es folgten spannende Vorträgen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von freiheitsentziehenden Maßnahmen durch Prof. Dr. Stephan Brandenburg und Prof. Dr. Ingo Palsherm, seelischen und körperlichen Konsequenzen, die sich aus der Anwendung von Freiheitsentziehenden Maßnahmen ergeben können  (Prof. Dr. Ralph Möhler, Universität Düsseldorf), Vermeidung und Alternativen (Dr. Jens Abraham, Universitätsmedizin Halle) sowie den Sonderfall, der aus Delir und Durchgangssyndrom für die Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen resultieren kann (Dr. Susanne Jöbges, Charité – Universitätsmedizin Berlin). Den Abschluss bildete ein Fallbeispiel, anhand dessen Dr. Jan Perras (BG Unfallklinik Murnau) und Dr. Sebastian Kirsch (Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen) Best-Practice-Maßnahmen und die Zusammenarbeit zwischen Klinik und Amtsgericht anschaulich darstellen.

Das Symposium ermöglichte zudem einen Austausch der Teilnehmenden und Referierenden, was für viele wertvolle neue Anregungen und Denkanstöße sorgte.

In seinen abschließenden Worten stellte Prof. Dr. Brandenburg fest, dass Ethik und Recht bei diesem Thema nicht in Widerspruch stehen. Mit diesem Symposium sollten Wege aufgezeigt werden, wie eine im Einzelfall für alle Beteiligten angemessene Lösung gefunden werden kann.

Das nächste Ethik-Symposium ist in Präsenz am 16. Oktober 2025 in Berlin geplant.