Universitätsklinika und BG Kliniken: Impulse für eine krisen­feste Gesundheits­versorgung

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20.10.2026

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Eike Jeske

Bereichsleiter Externe Kommunikation, Pressesprecher
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Um das Gesundheitswesen auf die veränderten sicherheits­politischen Herausforderungen vorzubereiten, bedarf es gezielter Maßnahmen und gesetzlicher Regelungen. Das Gesundheits­sicherstellungs­gesetz sollte hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. In ihrem gemeinsamen Papier „Krisenvorsorge jetzt umsetzen“ benennen Universitäts­klinika und BG Kliniken, wo konkreter Handlungsbedarf besteht, und zeigen, welche Weichen­stellungen erforderlich sind, um die medizinische Versorgung in Krisen- und Verteidigungs­fällen sicherzustellen.

An verschiedenen Standorten arbeiten BG Kliniken und Universitätsklinika bereits heute eng zusammen und bündeln ihre Kompetenzen, um die Krankenhaus­versorgung in ihren Regionen effizient aufzustellen. Als öffentlich-rechtliche und strategisch wichtige Gesundheits­einrichtungen kommt ihnen eine besondere Verantwortung für die medizinische Versorgung in Krisen- und Konfliktfällen und für die Versorgung besonderer Verletzungs­muster zu. Sie arbeiten gemeinsam daran, ihre organisatorischen Strukturen und Kapazitäten so auszurichten, dass sie im Bündnis- oder Verteidigungsfall erhebliche medizinische und infra­strukturelle Ressourcen für die Behandlung einer großen Anzahl an Verletzten bereitstellen können. Gemeinsam mit den Bundeswehr­kranken­häusern sind Universitäts­klinika und BG Kliniken aufgrund ihrer umfassenden Expertise und spezialisierten Versorgungs­strukturen bereits heute wichtige Partner bei der Bewältigung der Folgen militärischer Konflikte, Pandemien und Naturkatastrophen. Sie sind bereit, ihre Zusammenarbeit weiter auszubauen und ihre Kompetenzen noch stärker einzubringen, um das Gesundheitswesen resilienter zu machen.

Universitätsklinika und die BG Kliniken sehen dringenden Handlungsbedarf, die medizinische Krisenvorsorge auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Mit dem gemeinsam erarbeiteten Papier geben sie konkrete Impulse für das angekündigte Gesundheits­sicherstellungs­gesetz. Ziel der Gesetzgebung sollte sein, Krankenhäuser auch unter außergewöhnlichen Bedingungen handlungsfähig zu halten und sowohl die Versorgung der Bevölkerung als auch die Behandlung einer großen Anzahl von Verletzten aus Konfliktgebieten sicherzustellen. Mit Blick auf das geplante Gesundheit­ssicherstellungs­gesetz formulieren Universitätsklinika und BG Kliniken im Papier konkrete Anforderungen für die politischen Weichenstellungen. „Krisenvorsorge jetzt umsetzen“ zeigt, wie bestehende Strukturen gestärkt und die Abstimmung zwischen zivilen und militärischen Einrichtungen organisiert werden sollten. Dabei geht es um gemeinsame Vorbereitung, klare Verantwortlichkeiten und die Fähigkeit, medizinische Ressourcen auch unter extremen Bedingungen koordiniert und nachhaltig einsetzen zu können.

„Die Voraussetzungen für eine leistungsfähige medizinische Versorgung im Bündnis- und Verteidigungsfall müssen jetzt geschaffen werden. Die Zusammenarbeit der Krankenhäuser muss so flankiert werden, dass auch in außergewöhnlichen Krisenlagen eine widerstandsfähige und überregional koordinierte medizinische Versorgung gewährleistet ist. Krisenvorsorge ist eine gesamt­gesellschaft­liche Aufgabe. Universitäts­klinika und BG Kliniken übernehmen dabei eine besondere Verantwortung. Wir brauchen dafür jetzt gesetzliche Rahmenbedingungen und die klare Unterstützung von Bund und Ländern. Aus den bestehenden Strukturen und Kooperationen muss ein belastbares Gesamtsystem werden, das auch unter extremen Bedingungen funktioniert“, sagt Prof. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Universitäts­klinika Deutschlands (VUD).

„Die BG Kliniken bieten Akutversorgung und Rehabilitation aus einer Hand. Diese besondere Kompetenz bringen wir auch in die gemeinsame Krisenvorsorge ein. Wenn viele Verletzte gleichzeitig versorgt werden müssen, braucht es abgestimmte Kapazitäten, klare Zuständig­keiten und verbindliche Strukturen. Nur so können wir eine durchgängige Versorgung auch unter extremen Bedingungen sicherstellen“, sagt Reinhard Nieper, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG Kliniken.

Das gemeinsame Papier setzt bei den strukturellen Voraussetzungen an, die für eine verlässliche Versorgung entscheidend sind. Krankenhäuser müssen auch dann eine verlässliche Versorgung ermöglichen, wenn Strom- oder Wasserversorgung ausfallen, Kommunikationswege beeinträchtigt sind, Medikamente knapp werden oder die Behandlungs­kapazitäten über längere Zeit an ihre Grenzen stoßen. Gleichzeitig müssen tagesaktuelle Informationen über Personal, medizinische Ausstattung und Behandlungs­kapazitäten überregional verfügbar sein und die entsprechenden Ressourcen bedarfsgerecht eingesetzt werden können. Dafür braucht es widerstandsfähige Krankenhaus­infrastrukturen, verbindliche Krisenplanung sowie ein digitales Lagebild, das die verfügbaren Ressourcen transparent macht.

Hierfür müssen Universitätsklinika und BG Kliniken auch in die Sicherheits­architektur der Länder enger eingebunden werden. Die bereits bestehende Koordinierungs­funktion der Universitätsklinika sollte mit den Anforderungen des Gesundheits­sicherstellungs­gesetzes verknüpft werden. Im Bündnis- und Verteidigungs­fall müssen Zuständigkeiten und Entscheidungs­wege klar geregelt sein. Die Versorgung darf nicht an institutionellen Grenzen oder unterschiedlichen Verfahren der Länder scheitern. Dazu gehören auch verlässliche Verfahren für die Verlegung von Patientinnen und Patienten zwischen Versorgungs­einrichtungen.

Voraussetzung für ein solches Gesamtsystem ist, dass die Einrichtungen tatsächlich über die erforderlichen Ressourcen verfügen. Neben Investitionen in kritische Infrastrukturen betrifft das die Verfügbarkeit von Personal, Arzneimitteln und Blutprodukten. Universitätsklinika und BG Kliniken halten hierbei rechtliche Anpassungen für erforderlich, um die Personalplanung für Krisensituationen verlässlicher zu machen, Bürokratie zu reduzieren und die Bevorratung sowie Eigenproduktion kritischer Arzneimittel zu erleichtern. Investitionen sollten vorrangig Universitäts­klinika, BG Kliniken und Bundeswehr­krankenhäuser berücksichtigen, die im Ernstfall besonders gefordert sein werden.

Das vollständige Positionspapier können Sie hier nachlesen: Krisenvorsorge jetzt umsetzen