Die Auswahl unter den Bewerbungen erfolgt durch drei von der Holding der BG Kliniken beauftragte Sachverständige.

  1. Eine Begutachtung als Vertretung der Unternehmensgruppe soll die Unfallversicherungsträger repräsentieren und insbesondere die Relevanz der Themen­bereiche für die gesetzliche Unfall­versicherung bewerten.
  2. Eine Begutachtung als Vertretung der BG Kliniken gibt das fachliche Votum für den Medizinischen Beirat der BG Kliniken zur wissenschaftlichen Leistung und deren Einfluss auf die medizinische Versorgung in der klinischen Praxis und Akutmedizin ab (das fachliche Votum wird vorab von drei Ärztlichen Direktoren der BG Kliniken bestimmt).
  3. Eine Begutachtung ist als Mitglied des Präsidiums der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) von der DGU zu benennen. Das Gutachten gibt ebenfalls ein fachliches Votum zur wissenschaftlichen Leistung und deren Einfluss auf die medizinische Versorgung in der klinischen Praxis und Akutmedizin ab.

Zur fachlichen Beurteilung von Arbeiten kann das Preisrichter­kollegium eine schriftliche Beratung von Fachleuten einholen.