Nach Arbeits- oder Wegeunfällen sind Unfallverletzte einem Durchgangsarzt (D-Arzt) vorzustellen, wenn die Verletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt oder eine notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert. Auch wenn Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind oder es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt, ist ein D-Arzt aufzusuchen.

Ärztlich verantwortlich: Prof. Dr. med. Fabian M. Stuby

D-Arzt Vertreter
Prof. Dr. med. Alexander Woltmann
Dr. Thomas Klier
Dr. Matthias Militz
Prof. Dr. Jan Friederichs

D-Arztstelle
Birgit Wörner
Tel.: 08841 48-2929
Fax: 08841 48-2045

Notfall-Erstaufnahme für Arbeitsunfallverletzte in der Notfallambulanz

Termine: täglich 24h