Heilverfahrenskontrolle

Ziel einer Heilverfahrenskontrolle (HVK) ist es, dem UVT über den aktuellen Stand des Heilverfahrens zu berichten, aber auch weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen einzuleiten bzw. entsprechende Empfehlungen zu geben.

Nach Übersendung des Auftrages des UVT mit allen medizinisch relevanten Unterlagen stellt sich der Verletzte zu einer Untersuchung und Beratung vor. Bei Bedarf führen wir ergänzende diagnostische Maßnahmen wie MRT- oder CT-Untersuchungen durch und beziehen gegebenenfalls andere Fachdisziplinen mit ein.

Die HVK finden in der BG-Sprechstunde oder in den Spezialsprechstunden (siehe oben) statt. Die Terminvereinbarung erfolgt über die oben genannten Ansprechpartner In dringenden Fällen machen wir einen Termin nach telefonischer Absprache innerhalb weniger Tage möglich.

Kontakt

Sekretariat UVT Servicezentrum

Tel.: 08841 48-3348 (außerhalb der Zeiten Anrufbeantworter)
Fax: 08841 48-133348
E-Mail: uvt.servicezentrum[at]bgu-murnau.de

Wir sind bemüht, Untersuchungen zur Heilverfahrenskontrolle möglichst rasch durchzuführen.