Individualprävention
Gegenstand der Individualprävention sind Maßnahmen zur Vorbeugung von Berufskrankheiten. Angebote der Individualprävention zielen darauf ab, dem individuellen gesundheitlichen Risiko am Arbeitsplatz in geeigneter Weise zu begegnen. Sie dienen dem Erhalt oder der Wiederherstellung der Gesundheit, dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit und damit der Sicherung des Arbeitsplatzes.
Als Schutzmaßnahme richtet sich die Individualprävention an Beschäftigte mit der konkreten, individuellen Gefahr einer Berufskrankheit. Ein Beispiel dafür sind das gehäufte Auftreten von Rückenproblemen und Bandscheibenvorfällen bei Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeberufen. Maßnahmen wie die Individualprävention bei arbeitsbedingten Hauterkrankungen, das Rückenkolleg der BGW oder das Kniekolleg der BG BAU für Angestellte im Baugewerbe tragen diesem erhöhten Risiko Rechnung.
Zur Individualprävention gehören auch Maßnahmen, die zu einem besseren Verständnis der Erkrankung und der ihr zugrunde liegenden Mechanismen führen. Auch der richtige Umgang mit Gefährdungen kann eingeübt werden. Die Programme der Individualprävention erfolgen stationär oder ambulant.
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