

Gutachten
Die Fachärztinnen und Fachärzte des BG Klinikums Bergmannstrost Halle decken das gesamte Spektrum der Unfallbegutachtung ab.
Gutachterauswahl nach § 200 Abs. 2 SGB VII
Bitte richten Sie Ihre Gutachtervoranfrage an die Zentrale Gutachtenadministration des Bergmannstrost.
In einzelnen Fachbereichen stehen die hier aufgeführten Gutachter unmittelbar und persönlich für Begutachtungen zur Verfügung und können direkt in das Anschreiben zur Gutachterauswahl eingetragen werden: