Angeborene Fehlbildungen

Sowohl vergleichs­weise einfache Fehl­bildungen der Extremitäten wie zusammen­gewachsene Finger oder Zehen als auch komplexe Zustände wie das komplette Fehlen einer Hand oder Entwicklungs­störungen und Fehlwuchs großer Röhren­knochen können durch die Expertise von Plastischen Chirurgen und Hand­chirurgen behandelt werden. Auch Fehl­bildungen im Gesichts- und Rumpfbereich, die mitunter zu erheblichen Funktions­ein­schränkungen oder Entstellungen führen, können mittels modernster Operations­verfahren schonend behandelt werden.

Neben der sorgfältigen, individuellen Planung des jeweiligen Eingriffs gilt es vor allem die Wahl des richtigen Zeitpunktes zu beachten. So gibt es Fehl­bildungen, die sehr früh behandelt werden müssen, um eine möglichst normale Entwicklung des Kindes zu gewährleisten. Andere Fehl­bildungen werden erst im fort­geschrittenen Alter korrigiert, um die körpereigenen Kompensations­mechanismen zu fördern und um im Falle eines form­ver­bessernden ästhetischen Eingriffes eine informierte Entscheidung der Patienten zu ermöglichen.

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