Stationäre Reha-Abklärung (SRA)

Die Stationäre Reha-Abklärung (SRA) ist ein inter­disziplinäres Abklärungs­verfahren, das in den BG Kliniken bei Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung mit Störungen im Heilverlauf angewendet wird. Ziel der Maßnahme ist die Klärung des Behandlungs­bedarfs der versicherten Person. 

Die SRA dient der gezielten interdisziplinären und multiprofessionellen Diagnostik: Wenn Heilungs­fortschritte in laufenden Behandlungen ausbleiben oder verzögert sind, wird die SRA zur weiteren Heilverfahrens­planung unter Berücksichtigung der notwendigen Fach­disziplinen und der Groß­geräte­diagnostik durchgeführt. Die durch die SRA gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen dem UV-Träger eine genauere Einschätzung des Behandlungs­bedarfs und fließen in die weitere Planung des Heilverfahrens mit dem Reha-Management ein.

Die SRA ist ein Angebot, das ausschließlich an BG Kliniken zum Einsatz kommt. Die Einbindung von Experten unterschiedlicher Fachgebiete bildet die Grundlage für eine sektoren­übergreifende Therapie­empfehlung, die gerade bei mehrfach verletzten Patienten der gesetzlichen Unfallversicherung ein optimales Angebot darstellt, um langwierige Diagnosefindungen zu ersetzen. Der Zeitumfang für eine SRA liegt zwischen drei und fünf Tagen.

Fachbereiche in Duisburg, die Ihnen weiterhelfen können

Alle Leistungen

Ähnliche Leistungen

Alle Beiträge

Aus unserem Ratgeber