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Klinisches Ethikkomitee

Ist es im Sinne des Patienten, ihn auf Dauer zu beatmen? Wie sollen sich Angehörige verhalten, wenn der Patient eine lebensrettende Behandlung ablehnt? Das Klinische Ethikkomitee unterstützt Patienten, deren Angehörige sowie die Mitarbeitende des Bergmannstrost in ethischen Problem­situationen, die über psychologische oder seelsorgerische Aspekte hinaus reichen.

Dem Komitee gehören Mitglieder unterschiedlicher Berufsgruppen an. Vertreten sind neben Ärzten, Pflegenden und einer Juristin auch Vertreter des Psychologischen Dienstes, der Krankenhausseelsorge und des Sozialdienstes. Das Gremium tagt in regelmäßigen Abständen, um grundlegende ethische, kulturelle und moralische Themen aufzugreifen und zu diskutieren.

Patienten, Angehörige und Mitarbeiter können eine individuelle ethische Fallbesprechungen  in Anspruch nehmen, wenn beispielsweise ethisch schwierige Entscheidungen im Klinikalltag getroffen werden müssen. So erhalten Patientinnen und Patienten sowie Angehörige und andere nahestehende Personen die Gewissheit, dass ethische Fragen von verschiedenen Seiten angemessen beleuchtet und beantwortet werden.

Das Ethikkomitee kann als Moderator zwischen Ärzten und Angehörigen fungieren, hilft bei Fragen zu Patientenverfügungen weiter und steht in belastenden Situationen aufgrund notwendiger Behandlungsentscheidungen beratend zur Seite.

Alle Gespräche sind streng vertraulich.

Ansprechpartnerin für Patienten, Angehörige und Mitarbeitende:

Nicole Kitzing
Geschäftsstelle Ethikkomitee

Tel. 0345 132 - 67 87
ethikkomitee@ bergmannstrost.de

Vorstand des Ethikkomitees Bergmannstrost

  1. Dr. phil.

    Utz Ullmann

    Leitender Psychologe

    Kontakt
  2. Dr. med.

    Frank Uhlmann

    Leitender Oberarzt

    Kontakt
  3. Dr. med.

    Katrin Dannenberg

    Oberärztin, Abteilungsleitung Internistische Intensivmedizin, Fachärztin für Innere Medizin, Intensivmedizin

    Kontakt

Die Arbeitsgruppe Ethik, ein Zusammenschluss von Vertreterinnen und Vertretern der Klinischen Ethikkomitees aller BG Kliniken, hat sich mit verschiedenen Grundsatzfragen beschäftigt. Diese Dokumente finden Sie im Folgenden.

  • Ethische Leitlinie Patientenversorgung nach SGB VII und SGB V

    In den BG Kliniken werden sowohl Patientinnen und Patienten des SGB VII (gesetzliche Unfallversicherung) als auch des SGB V (gesetzliche Krankenversicherung) versorgt. Hintergrund und Unterschiede werden in der Leitlinie beleuchtet.

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  • Flyer Informationen zu Patientenverfügungen, Betreuungs- und Vorsorgevollmacht

    Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder zunehmendes Alter in eine Situation geraten, in der er oder sie nicht mehr in der Lage ist, selbstständig Wünsche zu äußern oder Entscheidungen zu treffen. Mit einer Patienten­verfügung, verbunden mit einer Vorsorge­vollmacht und/oder einer Betreuungs­verfügung, lassen sich für diesen Fall Vorsorge­regelungen treffen.

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  • Ethische Leitlinie Freiheitsentziehende Maßnahmen

    Freiheits­entziehende Maßnahmen stellen einen deutlichen Eingriff in die Selbstbestimmung des Menschen dar. Die Leitlinie gibt Hilfestellung für Mitarbeitende, und Erläuterung für Patientinnen und Patienten, Angehörige und andere nahestehende Personen.

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  • Ethische Leitlinie Corona-Triage

    Anlässlich der Corona-Pandemie wurde eine Leitlinie zur Notwendigkeit und zu den Grenzen von Priorisierungs­entscheidungen bzgl. der intensiv­medizinischen Behandlung bei begrenzt verfügbaren Mitteln entwickelt. 

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