Berufs­genossen­schaftliche stationäre Weiter­behandlung (BGSW)

Die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) ist eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme für Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung.

Sie findet nach Abschluss der Akutbehandlung statt und dient der Optimierung des Rehabilitationserfolges. Schwerpunkt einer BGSW ist eine intensive stationäre Übungsbehandlung unter ärztlicher Leitung, wenn ambulante Maßnahmen zur Optimierung des Heilverfahrens nicht ausreichen oder möglich sind. Oftmals sind Monoverletzungen, einfache Extremitäten- oder Gelenkverletzungen oder ein endoprothetischer Gelenkersatz die Ursache.

Rehabilitanden erhalten dabei, nach individueller ICF-orientierter Planung, über mindestens vier Stunden täglich intensive Therapie aus den Bereichen Physio- und Ergotherapie, Physikalische Therapie sowie Medizinische Trainingstherapie. Drei Stunden erfolgen dabei als Einzeltherapie.

Darüber hinaus werden verschiedene Formen der Gruppenbehandlungen wie z. B. Gehschule und Bewegungsbad in den Behandlungsplan integriert.

Eine BGSW ist genehmigungspflichtig. Die Verordnung kann vom Durchgangsarzt bzw. Durchgangsärztin erfolgen (Formtext: F2150). Die Maßnahme unterliegt festgelegten Berichtspflichten und wird oftmals für 3-4 Wochen verordnet.

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