Komplexe Stationäre Rehabilitation (KSR)

Die Komplexe Stationäre Rehabilitation (KSR) ist eine spezielle Behandlungsform, die nur in BG Kliniken angeboten wird.

Sie kommt vor allem bei komplizierten Heilungsverläufen mit intensivem therapeutischen Rehabilitations- und Pflegebedarf zum Einsatz, wenn der Bedarf der Patientinnen und Patienten weit über die Inhalte der Standard Rehabilitation der Berufsgenossenschaftlichen Stationären Weiterbehandlung (BGSW) hinausgeht.

Oftmals wird durch die KSR erst Rehabilitationsfähigkeit hergestellt. Ursache sind zumeist schwere Verletzungen, erhebliche Kontextfaktoren oder Komplikationen im Heilverlauf. Eine Komplex Stationäre Rehabilitation kann ebenfalls notwendig sein, wenn folgende Maßnahmen notwendig sind:

  • Erhöhter diagnostischer und über das Maß einer BGSW hinausgehender therapeutischer Behandlungsbedarf oder pflegerischer Aufwand
  • Enge psychologische Mitbetreuung
  • Intensive Mitbehandlung durch unterschiedliche Fachdisziplinen (z. B. Schmerztherapie)
  • Aufwändige Erstversorgung mit individuell angepassten Hilfsmitteln (z. B. Exoprothesen)
  • Überprüfung von OP- und Revisionsmaßnahmen

Eine KSR ist genehmigungspflichtig. Die Verordnung kann vom Durchgangsarzt bzw. von der Durchgangsärztin erfolgen (Formtext: F2170). Die Maßnahme unterliegt festgelegten Berichtspflichten und wird oftmals für 3-4 Wochen verordnet.

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