Stufenweise Wieder­eingliederung

Medizinische Maßnahme, die schrittweise die individuelle Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit ermöglicht

Bei der stufenweisen Wiedereingliederung an den Arbeitsplatz wird die individuelle gesundheitliche Situation der versicherten Person berücksichtigt. Eine schrittweise Steigerung der Arbeitszeit und -belastung wird unter intensiver Einbindung des behandelnden ärztlichen und therapeutischen Personals durchgeführt und setzt die Zustimmung des Arbeitgebers voraus. Ziel ist die Wiedererlangung der vollen Belastbarkeit. Normalerweise ist für die Wiedereingliederung ein Zeitraum von 4 bis 6 Wochen vorgesehen, der jedoch bei Bedarf angepasst werden kann. Während der stufenweisen Wiedereingliederung besteht durchgehend Arbeitsunfähigkeit.

Was tun, sollte die stufenweise Wiedereingliederung nicht gelingen?

Sollte die volle Leistungsfähigkeit nicht wieder erlangt werden, wird in gemeinsamer Absprache der versicherten Person, dem Unternehmen und dem Unfallversicherungsträger sowie dem zuständigen ärztlichen Personal nach einer gemeinsamen Lösung gesucht. Denkbar sind hierbei intensivere medizinische oder therapeutische Maßnahmen wie beispielsweise eine Tätigkeitsorientierte Rehabilitation (TOR) oder eine Arbeitsplatzbezogene Muskuloskelettale Rehabilitation (AMBR). Darüber hinaus ist der Einsatz von speziellen Hilfsmitteln möglich. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den Kostenträger, wie z. B. innerbetriebliche Umsetzungen, Weiterqualifizierungen oder Umschulungen, sind als letztes Mittel ebenfalls denkbar.

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