
Konzernschwerbehinderten- vertretung
Als Einrichtungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind die BG Kliniken der Rehabilitation und Teilhabe aller durch einen Unfall oder eine Krankheit dauerhaft eingeschränkten Patientinnen und Patienten ganz besonders verpflichtet. Dies gilt selbstverständlich auch für alle durch eine Behinderung eingeschränkten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BG Kliniken.
Die Konzernschwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen von schwerbehinderten Menschen in allen Angelegenheiten, die die Unternehmensgruppe oder mehrere ihrer Betriebe betreffen. Dabei wird sie insbesondere dann aktiv, wenn Angelegenheiten nicht allein durch die örtliche Schwerbehindertenvertretung geregelt werden können oder eine solche nicht gewählt wurde. Die Konzernschwerbehindertenvertretung wird durch die Gesamtschwerbehindertenvertretungen aller Einrichtungen der BG Kliniken für vier Jahre gewählt. Sie nimmt beratend an den Sitzungen und Ausschüssen des Konzernbetriebsrates teil.