
Betriebsrat
Die Arbeitnehmervertretung der BG Unfallklinik Murnau vertritt die Belange ihrer Beschäftigten, beantragt Maßnahmen in ihrem Sinne und greift deren Anregungen auf.
Unser Betriebsrat besteht aus 19 Beschäftigen der BG Unfallklinik Murnau, von denen fünf ganz oder teilweise für ihre Tätigkeit freigestellt sind. Der Betriebsrat sichert die Beschäftigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb und wacht darüber, dass die zu ihren Gunsten geltenden Normen eingehalten werden. Zudem fördert der Betriebsrat Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes. Besonders kümmert sich der Betriebsrat um benachteiligte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, fördert die Eingliederung schwerbehinderter, ausländischer und älterer Beschäftigter sowie die Gleichberechtigung der Geschlechter und treibt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voran.
Ziele
Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der betrieblichen Mitbestimmung.
Aufgaben
Rechte und Pflichten des Betriebsrates gegenüber der Geschäftsleitung sind nach dem Betriebsverfassungsgesetz hauptsächlich:
- § 87 Mitbestimmungsrecht (soziale Angelegenheiten)
- § 90 Unterrichts- und Beratungsrecht § 99 und § 102 Mitbestimmungsrecht
(personelle Einzelmaßnahmen) - § 111 - § 112 Mitbestimmungsrecht (Interessenausgleich, Sozialplan)
Die Mitbestimmung ist im deutschen Recht festgelegt. Es gibt zwei Formen der Mitbestimmung:
- betriebliche
- unternehmerische
Die betriebliche Mitbestimmung ist gesetzlich im Betriebsverfassungsgesetz und im Sprecherausschussgesetz geregelt und wird durch den Betriebsrat ausgeführt. Die betriebliche Mitbestimmung bezweckt die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Begrenzung der sie treffenden Folgen der unternehmerischen Entscheidungen.
Die Beteiligung des Betriebsrates dient der Linderung der Folgen unternehmerischer Planungs- und Leitungsentscheidungen für die Arbeitnehmer.
- Der Betriebsrat wird alle 4 Jahre von den Mitarbeitern gewählt.
- Gewählt werden können alle Mitarbeiter, die älter als 18 Jahre alt sind und dem Betrieb länger als 6 Monate angehören.
- Der Betriebsrat ist für alle Mitarbeiter da.
- Der Betriebsausschuss ist der einzige gesetzlich vorgeschriebene Ausschuss.
- Ferner können gewisse andere Ausschüsse gebildet werden (z.B. Kommunikationsausschuss).
- Es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen den einzelnen Ausschüssen