Antrag auf Genehmigung für Drohnenflüge
Drohnenflüge im Bereich des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes der BG Klinik Tübingen sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die BG Klinik Tübingen zulässig.
Antragstellung
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung das nachfolgende Formular und senden Sie Ihre schriftliche Begründung für den Drohnenflug an: info[at]bgu-tuebingen.de.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag mindestens drei Werktage vor dem geplanten Flug eingereicht werden muss. Kurzfristige Anträge können nicht berücksichtigt werden. Eine Durchführung des Drohnenflugs ist erst nach Erteilung der schriftlichen Genehmigung zulässig.
Das Formular enthält neben den Angaben zum geplanten Flug, zum UAS-Betreiber und zum eingesetzten Drohnensystem auch die verbindlichen Voraussetzungen und Auflagen für die Durchführung des Drohnenflugs.
Wichtige Hinweise:
- Ohne schriftliche Genehmigung darf der Drohnenflug nicht durchgeführt werden.
- Ein Mindestabstand von 100 Metern zum Klinikgebäude ist einzuhalten.
- Die Genehmigung gilt ausschließlich für den Hubschrauber-Sonderlandeplatz der BG Klinik Tübingen. Für Drohnenflüge im Bereich des Universitätsklinikums Tübingen (UKT) ist eine separate Genehmigung erforderlich. Die dort geltenden Bedingungen können von den Vorgaben der BG Klinik Tübingen abweichen.