
Gutachten
In unserer Gutachtenabteilung erstellen wir qualifizierte medizinische Gutachten unter anderem für die Unfallversicherung, für Gerichte, Privat- und Haftpflichtversicherer.
Um Leistungen durch Sozial-, Privat- und Haftpflichtversicherungen in Anspruch nehmen zu können, sind unabhängige medizinische Gutachten erforderlich.
Qualifiziertes medizinisches Gutachten
Unfallmedizinische Gutachten sollen Verletzungsfolgen darstellen, Vorschäden abgrenzen und die Unfallfolgen nach festgelegten Kriterien (Tabellen) bemessen.
Auftraggeber dieser Gutachten sind:
- Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften)
- Private und öffentlich-rechtliche Versicherungsträger („Unfallversicherung“ etc.)
- Gerichte (Sozial-, Zivil- und Strafgerichte)
- Versorgungsträger im Beamtenrecht
- Rechtsanwälte für ihre Mandanten bei Schadenersatzverfahren
Auch Privatpersonen können die Erstellung eines Gutachtens veranlassen. Allerdings sollten im Vorfeld die Erwartungen des Gutachtenempfängers abgeklärt werden. Grundsätzlich erstellen wir alle unsere medizinischen Gutachten unparteiisch und unter Beachtung aller geltenden Richtlinien. Die Auftraggeber sind an unsere Bemessungsempfehlung nicht gebunden.
Kontakt:
Tel.: 07071 606-1165