
Wahlleistungen
Wahlleistungen sind über die Regelleistung hinausgehende Sonderleistungen.
Wahlleistungen können unabhängig vom Krankenversicherungsverhältnis von jedem Patient gesondert abgeschlossen werden. Die Kosten müssen jedoch vom Patienten getragen werden, sofern kein 100-prozentiger Versicherungsnachweis vorgelegt wird. Als Patient haben Sie die Möglichkeit, in einem gewissen Umfang, Wahlleistungsangebote zu nutzen. Hierzu zählt die ärztliche Wahlleistung, Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson in unserem Haus. Sie können die gewünschten Wahlleistungen während der administrativen Aufnahme vereinbaren.