Patientin und Trainerin bei einer Therapiestunde

Integrierte Rehabilitation

Bei Arbeits­unfällen und Berufs­krankheiten steuert die gesetzliche Unfall­versicherung die medizinische Versorgung der Betroffenen. Ihre leitenden Prinzipien: „Rehabilitation vor Rente“ und „mit allen geeigneten Mitteln“.

Die BG Kliniken helfen im Rahmen der berufs­genossen­schaftlichen Heil­behandlung, Patientinnen und Patienten wieder ins Leben und wenn möglich in den Beruf zurückzuführen. Das Erfolgs­rezept der BG Kliniken ist eine integrierte Rehabilitation, die direkt nach der Akut­versorgung einsetzt und die Menschen in allen Behandlungs­phasen begleitet.

Bild von Axel Ekkernkamp
„Die BG Kliniken leisten Akut- und Rehamedizin ohne Sektorengrenzen – das ist in dieser Form einmalig in Deutschland.“
Prof. Dr. med.Axel Ekkernkamp

Geschäftsführer Medizin

Dabei kommen je nach Bedarf verschiedene Reha-Verfahren in Frage: Die Berufs­genossenschaft­liche Stationäre Weiter­behandlung (BGSW) zum Beispiel schließt sich im Regelfall direkt an die Akutversorgung an. Eine Komplexe Stationäre Rehabilitation (KSR) wird überwiegend bei komplizierten Verläufen, Mehrfach­verletzungen oder schweren Brand- und Hand­verletzungen eingesetzt und umfasst eine erweiterte Diagnostik und psychologische Beratung. Die Tätigkeits­orientierte Rehabilitation (TOR) wiederum fokussiert darauf, die Patientinnen und Patienten wieder zur Ausübung ihres Berufes zu befähigen. Und zur Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP) schließlich kommen die Behandelten bei Bedarf auch nach der Entlassung stundenweise in eine unserer Kliniken.

Erfahren Sie mehr über integrierte Rehabilitation in unserem Erklärfilm:

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