Hilfsmittel

Hier erfahren Sie, wie man Hilfsmittel beantragt.

Hilfsmittel unter­stützen Sie bei Be­wegungen, bei denen Ihre Kraft und Gelenk­igkeit nicht aus­reicht. Beispiele für Hilfs­mittel bei Rückenmark­verletzungen sind etwa Roll­stühle, Pro­thesen oder Geh­hilfen. Pflegehilfs­mittel sind Pflege-Aus­stattungen, die für ein eigen­ständiges Leben im Haus be­nötigt werden.

Bei Arbeitsunfällen sind alle Anträge bei der Berufsgenossenschaft zu stellen, die alle Leistungen aus einer Hand erbringt.

Für gesetzlich und privat Versicherte gelten folgende Schritte zum Beantragen von Pflegehilfsmitteln:

  • Sprechen Sie mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin oder mit Ihrem Therapeut oder Ihrer Therapeutin über mögliche Hilfs­mittel.
  • Informieren Sie sich bei einem von der Kasse an­erkannten Dienst­leister (Sanitätshaus, Apotheke, Orthopädietechniker, usw.) und lassen Sie sich beraten.
  • Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin stellt Ihnen eine Ver­­ordnung (Rezept) für das genaue Modell Ihres benötigten Hilfs­­mittels aus. Sie können auch versuchen, dieses direkt bei der Kranken­­kasse, ohne Rezept, zu be­­antragen.  
  • Der Kostenträger überprüft die medizinische Notwendig­keit des ver­ordneten Hilfs­mittels und übernimmt gegebenen­falls die Kosten.
  • Nach Genehmigung durch den Kostenträger, kann das Hilfs­mittel im Fach­geschäft be­stellt werden.
  • Im Fall einer Ab­lehnung Ihrer Hilfsmittel-Beantragung können Sie innerhalb von vier Wochen Wider­spruch einlegen. Sprechen Sie bitte hier­zu mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.