

D-Arztsprechstunde
Nach Arbeits- oder Wegeunfällen sind Unfallverletzte einem Durchgangsarzt bzw. -ärztin (D-Arzt) vorzustellen, wenn die Verletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt oder eine notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert.
Auch wenn Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind oder es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt ist ein D-Arzt bzw. D-Ärztin aufzusuchen.
Die Terminvereinbarung erfolgt über unser zentrales Terminmanagement.
Bitte geben Sie den Unfallversicherten folgende Unterlagen, wenn vorhanden, in Kopie zur Vorstellung in der BG-Sprechstunde mit:
- D-Arztbericht
- Zwischenberichte bzw. Nachschauberichte
- MRT/CT Bilder auf CD-Rom (keine Papierausdrucke)
- einschließlich der schriftlichen Befunde
- Röntgenbilder auf CD-Rom oder im Original
- Orthopädische Hilfsmittel (sofern auf Grund des Unfalles verordnet)
- Mitteilung über die Notwendigkeit eines Dolmetschers oder Übersetzers in welcher Sprache
Bei Fragen können Sie uns gerne über die folgende E-Mail Adresse erreichen: darzt.ambulanz[at]bgu-frankfurt.de
