Hilfs­mittel­versorgung

Hilfsmittel sind sächliche Mittel oder technische Produkte, die den Erfolg einer Krankenhausbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen, eine bestehende Behinderung ausgleichen oder einer drohenden (Berufs-)Erkrankung, einschließlich deren Verschlimmerung, entgegenwirken.

Beispiele hierfür sind Absauggeräte, Adaptions- und Applikationshilfen, Prothesen, Orthesen / Schienen, aber auch Perücken, Stützapparate, orthopädisches Schuhwerk, Stockstützen und andere Gehhilfen, Rollstühle, Hilfsmittel gegen Dekubitus, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie oder Lagerungshilfen.

Die Unfallversicherungsträger sollen Versicherte nach einem Arbeits- oder Wegeunfall mit allen geeigneten Mitteln und möglichst frühzeitig rehabilitieren. Sie steuern das Heilverfahren und wählen auch die Hilfsmittelerbringer aus. Nach der UV-Hilfsmittelrichtlinie ist den Wünschen des Versicherten zu entsprechen, es sei denn, dass der Wunsch nicht geeignet ist, die Rehabilitations- oder Teilhabeziele zu erreichen oder die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht beachtet werden. In allen BG Klinken sind geschulte Teams vorhanden, die Patientinnen und Patienten diesbezüglich beraten und sich um die optimale Versorgung kümmern.

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