Medizinische Gutachten

Die BG Unfallklinik Frankfurt erstellt unabhängige medizinische Gutachten für Unfallversicherungsträger, Sozialgerichte sowie Privat- und Haftpflichtversicherer – unter anderem zu Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Minderung der Erwerbsfähigkeit.

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Unabhängig, qualifiziert und verständlich: medizinische Gutachten an der BG Unfallklinik Frankfurt

Die Gutachtenabteilung der BG Unfallklinik Frankfurt am Main erstellt qualifizierte medizinische Gutachten – unter anderem für Unfallversicherungsträger, Sozialgerichte, Privatversicherungen und Haftpflichtversicherer. Im Mittelpunkt steht dabei die fachlich korrekte & juristisch valide Bewertung von Unfallfolgen, Berufskrankheiten und komplexen medizinischen Fragestellungen.

Unsere Fachärztinnen und Fachärzte verfügen über besondere Erfahrung in der Begutachtung im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie decken das Gutachtenspektrum umfassend ab – von Renten- und Zusammenhangsgutachten bis hin zu Begutachtungen bei Berufskrankheiten. 

Wann wird ein medizinisches Gutachten benötigt?

Ein medizinisches Gutachten wird häufig dann beauftragt, wenn nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder bei Verdacht auf eine Berufskrankheit medizinische Fragen geklärt werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Welche gesundheitlichen Folgen bestehen nach einem Unfall?
  • Sind Beschwerden oder Einschränkungen auf den Unfall zurückzuführen?
  • Liegt eine Berufskrankheit vor?
  • Wie stark ist die Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemindert?
  • Welche medizinischen Behandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen sind notwendig? 

Bei Gutachten für die gesetzliche Unfallversicherung muss zunächst der Unfall oder die mögliche Berufskrankheit beim zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Dieser entscheidet anschließend, ob ein Gutachten beauftragt wird. 

Was prüft ein Gutachten?

Ein Gutachten beantwortet medizinische Fragen, die für die Entscheidung eines Unfallversicherungsträgers, Gerichts oder Versicherers wichtig sind. Besonders häufig geht es um die sogenannte Minderung der Erwerbsfähigkeit, kurz MdE. Dabei wird eingeschätzt, in welchem Umfang ein bleibender Gesundheitsschaden die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt.

Außerdem wird geprüft, ob ein gesundheitlicher Schaden tatsächlich auf einen Unfall zurückzuführen ist oder ob eine Erkrankung durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde. Auf Grundlage des Gutachtens kann der zuständige Unfallversicherungsträger entscheiden, ob Leistungen, Entschädigungen oder Behandlungskosten übernommen werden. 

Gutachten für Unfallversicherungsträger

Für Unfallversicherungsträger sind medizinische Gutachten wichtige Entscheidungsgrundlagen in Versicherungsfällen. Die Gutachterinnen und Gutachter der BG Unfallklinik Frankfurt erstellen unabhängige und neutrale medizinische Gutachten unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben und medizinischen Leitlinien. 

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf komplexen Verletzungen und Erkrankungen. Bei fachübergreifenden Fragestellungen koordiniert die Gutachtenabteilung die beteiligten Disziplinen und bündelt die benötigte Expertise vor Ort. 

Gutachterauswahl nach § 200 Abs. 2 SGB VII

Vor der Beauftragung eines Gutachtens sollen Unfallversicherungsträger den Versicherten mehrere geeignete Gutachterinnen oder Gutachter zur Auswahl benennen. Das regelt § 200 Abs. 2 SGB VII. 

Die auf dieser Seite genannten Gutachterinnen und Gutachter der BG Unfallklinik Frankfurt können von Unfallversicherungsträgern für die Gutachterauswahl berücksichtigt werden. Bei Fragen zur Auswahl, zur fachlichen Zuordnung oder zum Ablauf unterstützt die Gutachtenabteilung gerne.

Zentrale Koordination des Gutachtenwesens

Die Gutachtenabteilung steuert zentral das gesamte Gutachtenwesen der BG Unfallklinik Frankfurt. Dazu gehört das Monitoring aller Gutachten – vom Eingang des Auftrags bis zur Versendung des fertigen Gutachtens.

Bei Fragen zu einzelnen Gutachten, zur Benennung geeigneter Spezialistinnen und Spezialisten oder zu Gutachtenlaufzeiten stehen kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. 

Unsere Expertise

Die BG Unfallklinik Frankfurt ist spezialisiert auf die Akutversorgung und Rehabilitation schwerverletzter und berufserkrankter Menschen. Diese besondere medizinische Erfahrung fließt auch in die Begutachtung ein. 

Unsere Gutachterinnen und Gutachter verfügen über Expertise in verschiedenen Fachbereichen, darunter:

  • Unfallchirurgie & Orthopädie
  • Plastische Chirurgie, Hand- und Rekonstruktive Mikrochirugie
  • Fußtraumatologie und -orthopädie
  • Wirbelsäulen- und Neurochirurgie
  • Rückenmarkverletzte
  • Urologie
  • Anästhesiologie & Intensivmedizin
  • Schmerztherapie
  • Psychotraumatologie & Neurologie
  • Diagnostische & Interventionelle Radiologie
  • Begutachtung von Berufskrankheiten 
  1. Chefarzt

  2. Dr. med.

    Christoph Reimertz

    Direktor der Klinik für Rehabilitation

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  3. Sekretariat und BG Sprechstunde

  4. Daniela Hartmann

    Sekretariat der Klinik für Rehabilitation und Teamgesamtleiterin Administration

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  5. Francisco Lema

    Fachliche Verantwortung Gutachten

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  6. Verena Bentin

    Gutachten Sachbearbeitung

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  7. Christine Wolf

    Gutachten Sachbearbeitung

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