
Medizinische Gutachten
Die BG Unfallklinik Frankfurt erstellt unabhängige medizinische Gutachten für Unfallversicherungsträger, Sozialgerichte sowie Privat- und Haftpflichtversicherer – unter anderem zu Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Häufige Fragen zu medizinischen Gutachten
Kann ich selbst ein Gutachten bei der BG Unfallklinik Frankfurt beauftragen?
In vielen Fällen wird ein Gutachten durch einen Unfallversicherungsträger, ein Gericht oder eine Versicherung beauftragt. Wenn Sie unsicher sind, wer für Ihr Anliegen zuständig ist, können Sie sich an Ihre Berufsgenossenschaft, Unfallkasse oder Versicherung wenden.
Was bedeutet MdE?
MdE steht für Minderung der Erwerbsfähigkeit. Sie beschreibt, wie stark die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit durch die Folgen eines Unfalls oder einer Berufskrankheit dauerhaft beeinträchtigt ist. Die Einschätzung erfolgt in Prozent.
Entscheidet die Gutachterin oder der Gutachter über Leistungen?
Nein. Das Gutachten liefert eine medizinische Einschätzung. Die Entscheidung über Leistungen, Entschädigungen oder die Übernahme von Behandlungskosten trifft der zuständige Unfallversicherungsträger oder die beauftragende Stelle.
Was ist ein Zusammenhangsgutachten?
Ein Zusammenhangsgutachten prüft, ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung mit einem Unfallereignis oder einer beruflichen Tätigkeit in Verbindung steht.
Wer hilft bei Fragen zum Ablauf?
Die Gutachtenabteilung der BG Unfallklinik Frankfurt koordiniert das Gutachtenwesen zentral und unterstützt bei organisatorischen Fragen, etwa zur fachlichen Zuordnung, zu Gutachtenlaufzeiten oder zu Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.
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