Pflegehilfsmittel

Hier erfahren Sie, wie man Pflegehilfsmittel beantragt.

Pflegehilfs­mittel sind Pflege-Aus­stattungen, die für ein eigen­ständiges Leben im Haus be­nötigt werden. Beispiele für Pflegehilfs­mittel sind etwa Pflege­betten, Halte­griffe oder Transfer­hilfen.

Bei Arbeitsunfällen sind alle Anträge bei der Berufsgenossenschaft zu stellen, die alle Leistungen aus einer Hand erbringt.

Für gesetzlich und privat Versicherte gelten folgende Schritte zum Beantragen von Pflegehilfsmitteln:

  • Vom Medizinischen Dienst Ihrer Kranken­kasse wird Ihnen nach der Ent­lassung aus der Klinik ein an­erkannter Pflege­grad von 1 bis 5 zu­gewiesen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an unseren Sozial­dienst. 
  • Informieren Sie sich bei einem von der Pflege­kasse an­erkannten Dienst­leister (Sanitäts­haus, Apotheke, Orthopädie­techniker, usw.) zu möglichen Pflegehilfs­mitteln und lassen Sie sich be­raten.
  • Die Be­antragung von Pflegehilfs­mitteln erfolgt direkt über die Pflege­kasse. Für die Pflegehilfs­­mittel benötigen Sie keine ärztliche Ver­ordnung.
  • Die Pflege­kasse über­prüft die medizinische Notwendig­keit und über­nimmt bei Genehmigung die Kosten der Pflegehilfs­mittel.
  • Sie können das Pflegehilfs­mittel im Fach­geschäft abholen. Oft­mals wird es nach Hause ge­liefert.
  • Im Falle einer Ab­lehnung Ihres Pflegehilfsmittel­antrags können Sie in­nerhalb von vier Wochen Wider­spruch einlegen. Sprechen Sie bitte hier­zu mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin.