Bei einer Rückenmarks­verletzung sind die Nerven­bahnen unter­brochen, die eine Bot­schaft zum Gehirn leiten und diesem signal­isieren, dass Wasser ge­lassen werden muss. Daher können Menschen mit Querschnitt­lähmung das Be­dürfnis Wasser zu lassen wenig oder gar nicht be­merken und sind un­fähig, ihre Blase zu ent­leeren oder den Urin ein­zuhalten. Man spricht dabei von einer neuro­genen Blasenfunktions­störung, die je nach Aus­dehnung und Lage der Rückenmark­verletzung unter­schiedlich aus­fallen kann.

Dabei unter­scheidet man zwei Arten:

1. Bei der so­genannten spastischen Blase zieht sich der Muskel, der für die Ent­leerung der Blase sorgt, bei bereits geringen Dehnungs­reizen zu­sammen und sorgt für spontane mehr­fache un­kontrollierte Ent­leerung bereits geringer Mengen. Gleich­zeitig ist die Ge­fahr eines Über­drucks in der Blase im normaler­weise Nieder­drucksystem ge­geben. Dies gilt es zu vermeiden. Ziel der Be­handlung dieser Funktions­störung ist der Er­halt der Reservoir­funktion der Blase, Er­zielen einer Kontinenz und die regel­mäßige Ent­leerung über den sterilen intermit­tierenden Fremd- oder Selbs­tkatheterismus.

2. Bei der schlaffen Blasenfunktions­störung, bei der sich der Blasen­muskel nicht zusammen­ziehen kann, muss die Über­dehnung des Blasen­muskels vermieden werden und die möglicher­weise ständige Inkontinenz bei tiefer Lähmung, die eine therapeutische Heraus­forderung dar­stellt.