
Gute wissenschaftliche Praxis am BG Klinikum Hamburg
Gute wissenschaftliche Praxis bedeutet, Forschung ehrlich, transparent und verantwortungsbewusst durchzuführen. Sie umfasst sorgfältige Planung, korrekte Datenerhebung und Datenauswertung, vollständige Dokumentation sowie nachvollziehbare Veröffentlichung der Ergebnisse. Forschende müssen Vorurteile vermeiden, Daten nicht manipulieren und Zitate korrekt angeben. Offenlegung von Interessenkonflikten und die Beachtung ethischer Vorgaben schützen die Integrität der Forschung. Einheitliche Standards und transparente Methoden stärken das Vertrauen innerhalb der Wissenschaft und gegenüber der Gesellschaft.
Der Ombudsmann oder die Ombudsperson nimmt bei Konflikten um wissenschaftliches Fehlverhalten eine vermittelnde Rolle ein. Er oder sie ist eine neutrale Anlaufstelle für Hinweise auf mögliche Verstöße, berät Betroffene und klärt das Vorgehen nach den geltenden Richtlinien. Die Ombudsperson kann Hinweise prüfen, Unterstützung anbieten und, falls notwendig, an formelle Untersuchungsverfahren verweisen. Durch vertrauliche Beratung, Schutz von Hinweisgebenden und die Förderung präventiver Maßnahmen trägt die Ombudsperson wesentlich dazu bei, Fehlverhalten zu verhindern und die Qualität wissenschaftlicher Arbeit zu sichern.
Institutionen sollten klare Richtlinien, Schulungen und transparente Verfahren bereitstellen. Im BG-Klinikum Hamburg haben wir aus diesem Grunde eine Leitlinie erarbeitet welche durch unsere Geschäftsführung verbindlich freigegeben wurde.
Hier geht's zum Download der GWP-Leitlinie des BG Klinikums Hamburg.