Patientensicherheit

Um unser gemeinsames Ziel einer schadens- und fehlerfreien ärztlichen Behandlung und medizinischen Gesundheitsversorgung sicherzustellen, arbeiten Mitarbeitende unterschiedlicher Abteilungen eng zusammen. 

­Laut der im Jahr 2020 neu in Kraft ge­tretenen Patientensicherheits­verordnung des Landes Hessen, identifizieren neu in den Kliniken installierte Patientensicherheits­beauftragte Risiken und leiten daraus kon­krete Handlungen und Maß­nahmen ab.

Ihre Aufgabe be­steht darin, Risiken konkret einzu­schätzen, zu be­nennen und die organisatorische Ein­ordnung und Berichts­pflicht zum Thema Patienten­sicherheit verbindlich zu regeln. Organisatorisch müssen sie direkt der Klinik­leitung unter­stellt sein, „um die Ent­wicklung der Sicherheit­skultur in einer Organisation als Führungs­aufgabe zu ver­deutlichen“.

Bereits etablierte Maßnahmen

An der BG Unfall­klinik Frankfurt am Main haben wir bereits in der Vergangen­heit zahlreiche Maß­nahmen und Strukturen etabliert, um die Patienten­sicherheit zu ver­bessern, wie bspw.:

Darüber hinaus sind wir fort­während darum be­müht, das Thema Patienten­sicherheit in unserer Klinik den aktuellsten Ent­wicklungen in Medizin, Technik und Recht ent­sprechend anzu­passen und weiterzu­entwickeln.